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- Bern - Markus Hugentobler

15 Jahre flankierende Massnahmen: Ziel erreicht!

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15 Jahre ist es her, seit sich der Schweizer Arbeitmarkt gegenüber der EU geöffnet hat. Die Bewilligungspflicht für ausländische Arbeitskräfte wurde dabei durch eine generelle Arbeitsmarktbeobachtung und eine gezielte Ex-post-Kontrolle ersetzt. Die positiven Wirkungen sind nicht von der Hand zu weisen.

Nettozuwanderung konstant

Am 23. Mai 2019 hat das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) seinen Bericht über die flankierenden Massnahmen (FLAM) 2018 veröffentlicht. Am Anfang der Einführung der flankierenden Massnahmen vor 15 Jahren stand die Befürchtung, die Liberalisierung der Arbeitsmärkte könnte mit einem zunehmenden Lohndruck und indirekt mit einer Verdrängung der einheimischen Arbeitskräfte einhergehen. Als Ausgleich zu den weggefallenen vorgängigen und systematischen arbeitsmarktlichen Kontrollen wurden die FLAM eingeführt, welche gezielte Ex-post-Kontrollen auf dem gesamten schweizerischen Arbeitsmarkt vorsehen, auch bei Schweizer Arbeitgebern. Das bedeutete einen Paradigmenwechsel: Der gesamte schweizerische Arbeitsmarkt wurde fortan überwacht.

Die grenzüberschreitende Dienstleistungserbringung aus der EU entwickelte sich in den ersten zehn Jahren der Personenfreizügigkeit rasant, um sich in den letzten Jahren auf einem hohen Niveau einzupendeln. Im Jahr 2018 hat die Anzahl der meldepflichtigen Kurzaufenthalter (kurzfristige Stellenantritte, entsandte und selbständige Dienstleistungserbringer) in der Schweiz gegenüber 2017 um 2% zugenommen (von 239’765 auf 244’707). Während die Anzahl der entsandten und selbständigen Dienstleistungserbringer abnimmt (-4%, von 109’172 auf 105’292), gewinnen die kurzfristigen Stellenantritte an Bedeutung, dies insbesondere in den Branchen Personalverleih, Landwirtschaft und unternehmensbezogene Dienstleistungen.

Nachdem die Nettozuwanderung nun in etwa konstant bleibt, ist es im weiteren fraglich, ob es die Begrenzungsinitiative wirklich braucht, denn die Bedürfnisse der Wirtschaft steuern die Zuwanderung effektiv. Ohnehin wird Rekrutierung schwieriger werden, weil sich in einigen traditionellen Rekrutierungsländern der EU die Wirtschaftslage tendenziell verbessert hat, sprich der Druck, das Land zu verlassen, für die Arbeitnehmenden kleiner wurde.

Risikobasierte Kontrollstrategie

Das dezentralisierte, duale System von kantonalen tripartiten und sozialpartnerschaftlichen paritätische Kommissionen ermöglicht es den Kantonsbehörden, ihre Kontrollpolitik lokal auszurichten und sich auf die für ihre Situation spezifischen Herausforderungen und Risiken zu konzentrieren. Dank risikobasierten Kontrollen kann eine unnötige administrative Belastung bei korrekt arbeitenden Unternehmen vermieden werden, was zu begrüssen ist.

Im Verlauf des Berichtsjahres wurden 8% aller Schweizer Betriebe und 35% aller entsandten Arbeitnehmenden einer Kontrolle hinsichtlich der Einhaltung der in der Schweiz geltenden Lohn- und Arbeitsbedingungen unterzogen. Ferner wurde der Status von 31% der selbständigen Dienstleistungserbringer aus dem EU/ EFTA-Raum überprüft.

Den Schutz des einheimischen Arbeitsmarktes gibt es natürlich nicht gratis, doch er lohnt sich. Der Gesamtaufwand des Bundes belief sich 2018 auf rund CHF 15,1 Millionen. Der grösste Teil der durch die Kontrollen verursachten Kosten wird, neben spärlichen Beiträgen, welche die Entsendebetriebe den paritätischen Kommissionen für den Vollzug des GAV entrichten müssen, durch den Bund und damit letztlich den Steuerzahler finanziert. Mit 42’085 Kontrollen im Berichtsjahr wurde das in der Entsendeverordnung festgelegte Minimalziel von 35’000 Kontrollen deutlich übertroffen.

Positive Wirkungen

Mit Blick auf die Sanktionsstatistik kann weder gefolgert werden, dass die Grenzkantone einheitlich am meisten sanktionieren noch dass solches für die grossen Zentren zuträfe. Die Statistik zeigt weiter auf, dass nur ein Bruchteil der kontrollierten Betriebe auch tatsächlich sanktioniert wurde. Positiv auf dieses Verhältnis wirken sich sicher die sog. Verständigungsverfahren aus, welche die tripartiten Kommissionen regelmässig durchführen, als auch die Signalwirkung der Kontrollen, welche sich nicht direkt in Zahlen fassen lässt.

Die Spitzenverbände auf Arbeitnehmerseite als auch die Gewerkschaften würdigen den Bericht des SECO als positiv für die Personenfreizügigkeit. Gemäss den neusten Daten der Schweizerischen Lohnstrukturerhebung des Bundesamtes für Statistik sind in den letzten 15 Jahren niedrige Löhne ähnlich wie der Medianlohn gestiegen. Die Zuwanderung hat somit nicht zu Lohndumping geführt; die FLAM haben ihr Ziel erreicht.



Markus Hugentobler,
Verbandsmanager Rechtsberatung / Referent

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