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- Bern - Martin Kuonen

Stromversorgung: freier Marktzugang für alle Verbraucher

Strommarkt

Zweiter Schritt einer vor zehn Jahren erfolgten Öffnung

Vor zehn Jahren trat die erste Stufe der Liberalisierung des Strommarktes in Kraft. Diese Teilöffnung bot Grossverbrauchern (ab 100’000 kWh pro Jahr, was 32’500 Unternehmen entspricht, die 0,8% der Schweizer Konsumenten repräsentieren) die Möglichkeit, ihre Stromlieferanten frei zu wählen. Diese Grossverbraucher machen rund die Hälfte des in der Schweiz verbrauchten Stroms aus. Die anderen Kunden, sogenannte „gefangene Kunden“, werden zurzeit von Unternehmen beliefert, die ihrerseits auf dem freien Markt zwei Drittel des Stroms kaufen; diesen verkaufen sie weiter. Deshalb werden insgesamt bereits mehr als 80% des in der Schweiz verbrauchten Stroms auf dem freien Markt bezogen.

Nach mehreren Jahren des Zögerns ist es nun wünschenswert, den zweiten Schritt zu machen, d.h. die vollständige Marktöffnung. Ein Vorentwurf zur Überarbeitung des Stromversorgungsgesetzes (StromVG) befand sich während den letzten Monaten in der Vernehmlassung. Neben der vollständigen Marktöffnung sieht die Gesetzesänderung auch die Einführung einer Speicherreserve zur Bewältigung unerwarteter Engpasssituationen sowie Optimierungen in der Netzregulierung vor.

Der Bundesrat ist überzeugt, dass die volle Öffnung neben dem Nutzen für alle Verbraucher auch Produktinnovationen fördert und neue Geschäftsmodelle ermöglicht. Zudem sollen in Übereinstimmung mit den Zielen der Energiestrategie 2050 innovative Wechselwirkungen zwischen Stromnetzen und anderen Energiequellen gefördert werden. Auch sollen die Verbraucher jederzeit eine „Grundversorgung“ zu angemessenen und konstanten Elektrizitätstarifen auswählen können. Dieses Standardprodukt muss auf der Nutzung einheimischer sowie überwiegend oder ausschliesslich erneuerbarer Energie beruhen.

Kurz- und langfristige Versorgungssicherheit

Die Versorgungssicherheit der Schweiz muss ein zentrales politisches Anliegen bleiben. Zugegebenermassen bietet das derzeitige Modell mit seinen vielen gefangenen Kunden auf diesem Gebiet keine Garantien: Kernkraftwerke werden schrittweise zurückgebaut, die Realisierung oder Weiterentwicklung von Wasserkraftanlagen unterliegt politischen Zwängen und der Bau von Windkraftanlagen löst eine Vielzahl von Einsprachen aus. Kurz-und mittelfristig wird eine vollständige Marktöffnung diese Situation verbessern, wenn eine Integration in den europäischen Strommarkt erfolgt sein wird; dies ist heute noch nicht der Fall.

Gleichzeitig ist über politische Mechanismen nachzudenken, die längerfristig die einheimische Produktion ankurbeln und steigern. Dies insbesondere wenn die europäischen Produktionskapazitäten in etwa den nächsten zwanzig Jahren sinken werden. Die Revision des StromVG könnte in diesem Punkt ehrgeiziger sein. Dies unter dem Blickwinkel, dass die Einführung einer Speicherreserve nur eine kurzfristige Garantie abgibt, ohne langfristig neue Investitionen zu fördern und auszulösen.

Unternehmen und Haushalte können nur profitieren

Wichtig ist, nicht den Fokus der Vorlage, nämlich die vollständige Öffnung des Marktes, aus den Augen zu verlieren. Die Schweizer Produzenten verlieren im Vergleich mit der aktuellen Situation nichts. Bereits heute wird der Grossteil des Stroms auf dem freien Markt bezogen. Die Verbraucher ihrerseits können angesichts wettbewerbsfreundlicheren Strompreisen nur profitieren. Während Strom bei den Privatpersonen selten einen grossen Budgetposten ausmacht, sieht dies bei vielen Unternehmen, einschliesslich der KMU, anders aus. Sie haben im Vergleich mit der ausländischen Konkurrenz oder im Vergleich mit Schweizer Unternehmen, welche bereits Zugang zum freien Markt haben, hohe bis sehr hohe Energiekosten. Mit der vollständigen Marktöffnung werden die Verzerrungen der Teilmarktöffnung beseitigt.

Für die Haushalte ist die Aufrechterhaltung einer Grundversorgung eine ausreichende Garantie. Nur muss deren Preis und Produktgestaltung nicht gesetzlich geregelt werden, da es genügend Substitutionsprodukte gibt.

Auf der Grundlage dieser Überlegungen ist es angezeigt, die vollständige Öffnung des Strommarktes zu unterstützen, die – mit oder ohne Stromabkommen mit der EU – einen positiven Effekt für die gesamte Schweizer Wirtschaft und alle Haushalte haben wird.



Martin Kuonen,
Direktor Centre Patronal Deutschschweiz

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