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- Bern - Martin Kuonen

Öffentliche und private Anbieter: gleich lange Spiesse

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Staatlich beherrschte Unternehmen sind immer mehr auch in Märkten tätig, die nicht zur Grundversorgung oder dem Betrieb kritischer Infrastrukturen gehören. Sie entdecken neue Geschäftsfelder, die bis anhin private Anbieter abdeckten. Informationen, Ressourcen, Daten und Finanzen aus dem Monopolbereich können ihnen Vorteile verschaffen. Dadurch wird der Wettbewerb verzerrt. Die Politik ist gefordert, Abhilfe zu schaffen.

Staatsbetriebe wildern in fremden Gewässern…

Staatliche und staatsnahe Unternehmen sind immer mehr auch in Märkten tätig, die nicht zu ihrem ursprünglichen Kerngeschäft gehören. Dies lässt sich sowohl auf Bundes-, Kantons- als auch auf Gemeindeebene beobachten. Sie entwickeln neue Geschäftsfelder und erweitern damit ihr Tätigkeitsgebiet. Beispielhaft seien hier angefügt IT-Dienstleistungen durch das Bundesamt für Landestopografie swisstopo oder durch MeteoSchweiz, kantonale Gebäudeversicherungen mit Zusatzversicherungen, Energiekonzerne mit Staatsmehrheit durch den Ankauf von Ingenieur- und Geometerbüros oder städtische Energiewerke mit übernommenen Gebäudetechnikfirmen. Laut einer Schätzung beträgt alleine das Portfolio der Kantone etwa 800 Beteiligungen an über 500 Unternehmen. Dieser Wildwuchs ist ein Problem. Denn damit werden direkt private Unternehmen konkurrenziert. Und dies in einem funktionierenden Markt.

… und verschaffen sich unrechtmässige Vorteile

Dringen staatliche und parastaatliche Unternehmen in Konkurrenz mit privaten Unternehmen in den Markt, sind Grundsätze zu beachten. Mit der in der Bundesverfassung garantierten Wirtschaftsfreiheit geht die Wettbewerbsneutralität einher. Sie verlangt von öffentlichen Unternehmen ein faires Verhalten auf dem Markt. Regulatorische Wettbewerbsverzerrungen sind verboten. Mit anderen Worten: Es müssen gleiche lange Spiesse vorliegen.

Und dies ist vielfach das Problem. Mit der Expansion von staats- und staatsnahen Unternehmen in neue wettbewerbliche Geschäftsfelder gehen häufig Quersubventionen einher. Die öffentlichen oder konzessionierten Unternehmen verwenden dann Informationen, Ressourcen, Daten oder Finanzen aus ihrem geschützten Bereich, um ihre neuen gewerblichen Tätigkeiten ausüben zu können. Dadurch erlangen sie aus dem Monopolbereich einen nicht zu rechtfertigenden Wettbewerbsvorteil.

In der Marktwirtschaft liegt das Primat grundsätzlich immer bei der Privatwirtschaft. Dem Staat kommt einzig eine subsidiäre Funktion zu. Sein Tätigwerden rechtfertigt sich nur bei einem Marktversagen. Konsequent zu Ende gedacht heisst Wettbewerbsneutralität letztlich, dass sich öffentliche Unternehmen mit einem Teilmonopol gar nicht in Wettbewerbsbereichen betätigen dürften. Wenn dieser Ansatz zu radikal scheinen mag, sind zumindest Spielregeln für ein zulässiges Nebeneinander zu definieren, aufs politische Parkett zu bringen und regulatorisch sicher zu stellen. Es kann nicht sein, dass staatliche Unternehmen private Unternehmen aus dem Markt drängen.

Politisch Gegensteuer geben

Der Bundesrat hält in seinem Ende 2017 erschienenen Bericht «Staat und Wettbewerb, Auswirkungen staatlich beherrschter Unternehmen auf Wettbewerbsmärkte» explizit fest, dass die Tätigkeit von staatsnahen Unternehmen auf Wettbewerbsmärkten «zu Wettbewerbsverzerrungen und potenziell zu Nachteilen für konkurrierende private Unternehmen führen» kann. Nur sei dies politisch gewollt, da vom Gesetzgeber vorgesehen und ermöglicht. Wenn das Malaise erkannt, die Parameter jedoch nicht richtig gesetzt sind, ist politischer Handlungsbedarf gegeben.

Die Zeit der politischen Sonntagreden, denen keine konkreten Taten folgen, ist vorbei. Parlamente auf allen Stufen sind aufgefordert, Remedur zu schaffen. Staatlichen und staatsnahen Betrieben ist eine klare Strategie vorzugeben, welche den Tätigkeitsbereich eingrenzt. Leistungsaufträge sind neu zu verhandeln, auszuschreiben und die Staatswirtschaft abzubauen.

Zudem ist zu vermeiden, dass Unternehmen, an welchen der Bund, die Kantone oder Gemeinden finanziell beteiligt sind oder welche eine hoheitliche Aufgabe wahrnehmen, von ihrer Situation profitieren, um auf dem freien Markt Konkurrenzvorteile zu erlangen und so den Wettbewerb verzerren. Entsprechende politische Vorstösse sind sowohl in Kantonen als auch im Bund hinterlegt. So sind beispielsweise in der Frühjahrssession des eidgenössischen Parlaments die gleichlautenden parlamentarischen Initiativen 17.517 von Ständerat Fournier und 17.518 von Nationalrat Schilliger mit dem Titel «Wettbewerb mit gleich langen Spiessen» traktandiert.

Wer für ein überzeugendes Engagement für die Privatwirtschaft einsteht, unterstützt diese parlamentarischen Initiativen und weitere zum gleichen Thema hängige politische Vorstösse. Es ist höchste Zeit, Staat und Privatwirtschaft wieder klar zu trennen.



Martin Kuonen,
Direktor Centre Patronal Deutschschweiz

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