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- Bern - Martin Troxler

Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose: Nein danke!

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Mit der vorgeschlagenen Überbrückungsrente für ältere Arbeitslose will der Bundesrat den Angriff der SVP auf die Personenfreizügigkeit abwehren. Doch die thematische Verknüpfung mit der Personenfreizügigkeit ist nicht nur argumentativ kaum stichhaltig. Die neue Sozialleistung ist wenig durchdacht und dürfte den älteren Arbeitnehmenden mehr schaden als nützen. Der Fokus muss vielmehr auf die flankierenden Massnahmen und gegebenenfalls auf deren kreativen Umbau gelegt werden. Das ist effektiver, zielgenauer und wohl auch günstiger zu haben.

Ein vergiftetes Geschenk

Im Massnahmenpaket zur Förderung und zum Schutz des inländischen Arbeitskräftepotenzials, welches der Bundesrat im Mai dieses Jahres verabschiedet hat, ist nebst allerlei anderer Massnahmen auch die Überbrückungsrente für ältere Arbeitslose enthalten. Diese sind nach einem Verlust der Arbeitsstelle in den Jahren vor der Pensionierung gegenüber Jüngeren bei der erfolgreichen Suche einer neuen Arbeitsstelle im Nachteil und müssen, sofern sie überhaupt eine neue Stelle finden, oft grössere Einkommenseinbussen in Kauf nehmen. Aus diesem Grund hat der Bundesrat vorgeschlagen, dass Personen, die nach dem 60. Altersjahr aus der Arbeitslosenversicherung ausgesteuert werden, eine soziale Absicherung erhalten, welche die Zeit bis zum Erreichen des AHV-Rentenalters überbrückt.

Der vorliegende Entwurf des Bundesgesetzes über Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose wurde von Centre Patronal bereits als vergiftetes Geschenk bezeichnet. Dies deshalb, weil die neue Sozialleistung, welche jährlich mehrere hundert Millionen Franken kosten könnte, weder einem dringenden Bedürfnis entspricht, noch die älteren Arbeitslosen bei der zweifellos schwierigen Arbeitssuche unterstützt. Ganz in Gegenteil, das neue Gesetz würde möglicherweise zu einer weiteren Erhöhung der Arbeitslosigkeit der über 60-Jährigen führen.

Angst war noch nie ein guter Ratgeber

Nach Abschluss des Vernehmlassungsverfahrens ist die Vorlage in der Öffentlichkeit breit diskutiert worden und soll – so der Wunsch des zuständigen Bundesrates – möglichst rasch vom Parlament verabschiedet werden. Der Zeitdruck rührt daher, dass die Vorlage auch als Beruhigungspille für ältere Arbeitnehmer im Hinblick auf das Personenfreizügigkeitsabkommen (FZA) mit der EU konzipiert worden ist. Das FZA ermöglicht den Schweizer Unternehmen einen privilegierten Zugang zum wichtigen Fachkräftepool der EU/EFTA und hat in der Vergangenheit massgeblich zur Entspannung des Fachkräftemangels in der Schweiz beigetragen. Die Zuwanderung ist aber unbestritten auch mit Herausforderungen verbunden, gerade für ältere inländische Arbeitnehmende, da sie zu kompetitiveren Bedingungen auf dem Arbeitsmarkt führt. Mit der Überbrückungsrente hofft der Bundesrat, die älteren Arbeitnehmenden zu beruhigen. Triebfeder ist wohl auch die Angst vor der kommenden Abstimmung über die Volksinitiative „Für eine massvolle Zuwanderung (Begrenzungsinitiative)“ der SVP, welche in den Übergangsbestimmungen fordert, dass das geltende Personenfreizügigkeitsabkommen mit der EU innerhalb eines Jahres aufgehoben wird. 

Es darf bezweifelt werden, ob diese Verknüpfung beim Stimmvolk, insbesondere bei den älteren Arbeitnehmenden, ankommt und die vorgeschlagenen Massnahmen als genügend wirksame und taugliche Werkzeuge zur Abfederung der genannten Herausforderungen betrachtet werden. Wir halten diese thematische Verkettung von älteren Arbeitslosen und der Personenfreizügigkeit argumentativ für wenig stichhaltig und potentiell schädlich, da mit dem Verweis auf die Wichtigkeit der Personenfreizügigkeit versucht wird, eine nicht genügend durchdachte Vorlage – um nicht zu sagen ein unüberlegter Schnellschuss – zu legitimieren. Es besteht ein erhebliches Risiko, dass die Überbrückungsrente keine oder nur wenig Wirkung in die gewünschte Richtung zu entfachen vermag und sich gar als Danaergeschenk an die betroffenen Arbeitnehmer entpuppen könnte, welches deren Lage verschlimmbessert. 

Flankierende Massnahmen sind effektiver

Auch angesichts der nach wie vor nicht gelösten langfristigen Finanzierungsperspektive für die Basissozialversicherungen stünde der neue Pfeiler quer in der Landschaft. Gemäss Botschaft des Bundesrates zur Stabilisierung der AHV (AHV 21) soll die Arbeitsmarktbeteiligung der älteren Bevölkerung auch über das ordentliche AHV-Rentenalter hinaus mit finanziellen Anreizen gezielt gefördert und der Übergang in den Ruhestand zwischen 62 und 70 Jahren flexibilisiert werden. Im neusten Länderbericht zur Schweiz spart die OECD nicht mit Kritik an der Überbrückungsrente und rät dazu, das Vorhaben nochmals zu überdenken…

Um die Bevölkerung von der Personenfreizügigkeit zu überzeugen und die vorhandenen Ängste nachhaltig abzubauen, sollte der Fokus vielmehr auf die flankierenden Massnahmen gelegt werden, gegebenenfalls auf deren gezielten Umbau. Die Politik ist aufgerufen, in diesem Bereich Kreativität walten zu lassen und noch effektivere Begleitmassnahmen zu entwickeln. Zum Beispiel sei in diesem Zusammenhang auf die laufende Diskussion rund um den Geltungsbereich der Gesamtarbeitsverträge und die parlamentarische Initiative „Für eine moderne Sozialpartnerschaft“ verwiesen, welche eine innovative Idee des Centre Patronal und anderer Verbände und Organisationen verwirklicht. Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrats WAK-N hat an der Sitzung vom 5. November mit Stichentscheid des Präsidenten leider beantragt, der Initiative keine Folge zu leisten. Das Begehren wird nun in der kommenden Wintersession im Nationalrat behandelt.



Martin Troxler,
Verbandsmanager

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