- Parlament, Politik, Steuern, Verkehr - Pierre-Gabriel Bieri
Transitverkehr: mit Kanonen auf Spatzen schiessen
Transitverkehr: mit Kanonen auf Spatzen schiessen. An der Möglichkeit, den Transitverkehr auf der Strasse zu besteuern, findet das Parlament Gefallen. Positiv dabei ist, dass die Schweiz mit Blick auf die Preise für ihre Transitachsen damit verhindert, attraktiver als ihre Nachbarländer zu sein. Weiter könnte damit der Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrs-Fonds (NAF) nachhaltig und ausreichend finanziert werden. Es gibt aber bessere Varianten, z.B. die Einführung einer Kurzzeitvignette.
Ständerat einstimmig für die Besteuerung des Nord-Süd-Transitverkehrs
Der Tessiner Ständerat Marco Chiesa reichte im Juni 2025 eine Motion (25.3744) ein, welche die Einführung einer „Durchfahrtsabgabe für motorisierte Fahrzeuge, welche die Schweiz auf dem Strassenweg von einem Nachbarstaat in einen anderen durchqueren…“ forderte. Die Höhe der Abgabe soll „je nach Verkehrsdichte, Tageszeit und Wochentag“ festgelegt werden, mit dem Ziel, den Verkehr insbesondere auf den Nord-Süd-Achsen besser zu verteilen. Der Ertrag dieser Abgabe wäre zweckgebunden und ginge an den Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrs-Fonds (NAF).
Der Motionär ist der Ansicht, dass eine solche Abgabe mit der Verfassung vereinbar ist, da die Benutzung öffentlicher Strassen zwar gebührenfrei ist, aber die Bundesversammlung Ausnahmen bewilligen kann (Art. 82 Abs. 3). In seiner Stellungnahme von Anfang September widerspricht der Bundesrat dieser Auslegung und vertritt die Auffassung, dass eine nicht auf bestimmte Strecken begrenzte Besteuerung über den Begriff der „Ausnahmebewilligung“ hinausgeht. Er warnt auch vor erheblichen administrativen Hürden, insbesondere vor der Notwendigkeit, alle Grenzübergänge zu überwachen und den „besonderen“ Charakter möglicher Zwischenstopps zuverlässig zu beurteilen. Diese Überlegungen haben den Bundesrat dazu veranlasst, die Motion zu Ablehnung zu empfehlen.
Diese Warnungen schlug der Ständerat in den Wind. Er stimmte der Motion am 25. September einstimmig zu! Das Dossier liegt nun beim Nationalrat, dessen Verkehrskommission am 19. Januar darüber entscheidet. Zwei stichhaltige Argumente für diesen Vorschlag gilt es ernst zu nehmen.
Zwei wichtige Ziele
Die Nord-Süd-Transitachsen, welche die Schweiz im Osten und Westen umgehen, werden speziell besteuert (über 50 Euro für die Durchfahrt durch den Mont-Blanc-Tunnel mit einem Personenwagen und etwa 25 Euro für die Durchfahrt durch Österreich mit Maut und Kurzzeitvignette). Mit der Schweizer Vignette für 40 CHF, die ein ganzes Jahr lang im gesamten Staatsgebiet gültig ist, besteht die Gefahr, dass unser Land für einen Teil des Transitverkehrs attraktiver wird. Angesichts der Überlastung unserer Alpenstrassen ist es wichtig, genau das zu verhindern.
Der NAF-Fonds ist ausreichend und nachhaltig zu finanzieren. Es ist möglich, dass die Autofahrer einen zusätzlichen Beitrag berappen müssen – vorausgesetzt, dieser dient einzig und allein der Finanzierung der Strasseninfrastruktur. In diesem Zusammenhang ist auf einen weiteren aktuellen parlamentarischen Vorstoss aus der SVP hinzuweisen (Postulat 25.4912, eingereicht am 19. Dezember 2025). Das Postulat schlägt vor, die Benzinsteuer um 4 Rappen pro Liter zu erhöhen, um die Finanzierung grosser Strassenprojekte zu vervollständigen – insbesondere derjenigen, die im Rahmen des Weidmann-Berichts „Verkehr 2045“ evaluiert wurden. Eine solche Erhöhung um 4 Rappen ist bereits in der Gesetzgebung zur Finanzierung des NAF-Fonds für den Fall eines übermässigen Rückgangs der Reserven dieses Fonds vorgesehen.
Der Preis für eine Kurzzeitvignette könnte entsprechend der Verkehrsentwicklung und möglicherweise an saisonale Spitzen angepasst werden.
Wirksame, gerechte und akzeptable Methode finden
Die Aussicht auf eine Erhöhung des Benzinpreises ist wenig verlockend – der ist in der Schweiz schon höher ist als im Ausland und führt zu Einkaufstourismus in den Grenzregionen. Eine solche Erhöhung verstärkt auch die Ungleichbehandlung von Benzin- und Elektroautos.
Die Besteuerung des Transitverkehrs, wie sie die Motion Chiesa vorschlägt, hätte nebst einer wahrscheinlichen Verfassungsänderung eine automatisierte Kennzeichenerfassung an allen Grenzübergängen und eine zentralisierte Analyse der zurückgelegten Strecken zur Folge. Das ist aufwendig.
Folgende Alternativen kommen ins Spiel: Zum Beispiel eine punktuelle Maut für Alpentunnel, wie sie bereits am Grossen St. Bernhard existiert. Dies wäre einfacher umzusetzen und würde der in der Bundesverfassung vorgesehenen „Ausnahmebewilligung“ besser entsprechen. Allerdings müssten möglicherweise einige Tarifanpassungen für Schweizer Autofahrer im Binnenverkehr vorgenommen werden.
Man könnte auch – und das wäre der beste Weg – den Preis der Autobahnvignette neu verhandeln. Dieser ist seit dreissig Jahren unverändert und im Vergleich zu den Tarifen in anderen Ländern, in denen Autobahnen mautpflichtig sind, ein richtiges Schnäppchen. Ein Vorschlag zur Erhöhung auf 100 CHF pro Jahr wurde 2013 abgelehnt, aber das ist zwölf Jahre her… Im Jahr 2025 reichte der Bündner Nationalrat Martin Candinas eine Motion (25.3803) ein, in der er vorschlug, den Preis der Vignette auf 80 CHF zu erhöhen und gleichzeitig den Mineralölsteuerzuschlag zu senken. Ziel des Motionärs war es, den ausländischen Verkehr stärker zu belasten, da etwa ein Drittel der Schweizer Vignetten an Personen mit Wohnsitz ausserhalb der Schweiz verkauft werden, während der Benzinpreis vor allem die Schweizer Autofahrer trifft.
Die interessanteste Alternative bleibt aber die Einführung einer Kurzzeitvignette – per Definition für den Transitverkehr bestimmt –, deren Preis je nach Verkehrsentwicklung und möglicherweise sogar an saisonale Spitzen angepasst werden könnte.
Als Ziel bleibt: die Attraktivität der Schweizer Transitachsen ist zu senken und die Finanzierung des NAF-Fonds ist sicherzustellen. Der Weg dorthin muss aber wirksam, gerecht und akzeptabel sein.