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Herbstsession: Für eine vernetzte und dynamische Schweiz

Herbstsession: Für eine vernetzte und dynamische Schweiz. Das Bundeshaus von der Südseite im Herbst.

Die Herbstsession der eidgenössischen Räte findet vom 14. September bis zum 2. Oktober statt. Die Parlamentarier werden sich mit dem heiklen Dossier „Bilaterale III“ befassen, aber auch mit anderen wichtigen Themen zur Sicherung der Rahmenbedingungen, die den Wohlstand der Schweiz ausmachen.

Offenheit gegenüber Europa und der Welt

Die Herbstsession der eidgenössischen Räte wird geprägt sein vom grossen Dossier der Stabilisierung und Weiterentwicklung der Beziehungen zwischen der Schweiz und der Europäischen Union (Bilaterale III, Geschäft 26.023). Der Ständerat wird als Erstrat drei Tage dem ersten Teil dieses Pakets widmen, der die Stabilisierungselemente der bestehenden Abkommen betrifft (sechs Bundesbeschlüsse von insgesamt neun); der zweite Teil, nämlich die Ausarbeitung neuer Abkommen, wird an einer späteren Session behandelt. Centre Patronal ruft dazu auf, diese Stabilisierungsabkommen zu unterstützen, die dazu beitragen sollen, die wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit des Landes und den Zugang der Schweizer Unternehmen zum europäischen Markt zu sichern. Was den „internen Teil“ (Anpassung des Schweizer Rechts) betrifft, geht es darum, die dreizehn flankierenden Massnahmen zu unterstützen, auf die sich die Sozialpartner geeinigt hatten, und dabei Änderungen zu vermeiden, die die Unterstützung für das gesamte Dossier schwächen könnten.

Im Zusammenhang mit den Bilateralen III lehnt Centre Patronal die Idee einer Zuwanderungsabgabe ab (Motionen 26.3743 und 26.4044). Abgelehnt wird auch die parlamentarische Initiative 26.425 der Staatspolitischen Kommission des Ständerats, die fordert, dass die Stabilisierungsabkommen Gegenstand einer neuen Verfassungsbestimmung werden.

Gleichzeitig muss das Bestreben, die Vielfalt unserer Wirtschaftsbeziehungen zu bewahren, den Ständerat dazu veranlassen, das Freihandelsabkommen mit dem Mercosur (26.033) wieder aufzugreifen, das im Juni vom Nationalrat abgelehnt wurde, aber noch Chancen hat, wenn ein Kompromiss mit dem Schweizer Agrarsektor gefunden wird.

Arbeitsrecht und Sozialversicherungen

Was die Arbeitswelt betrifft, ist ein immer wiederkehrendes Anliegen die Lockerung verschiedener, zu restriktiver gesetzlicher Bestimmungen. In diesem Sinne ist es wichtig, die Standesinitiative 23.325 des Kantons Zürich zu unterstützen, die eine Ausweitung der möglichen Sonntagsöffnungen von vier auf zwölf fordert (für Kantone, die dies wünschen); es gilt, der Mehrheitsmeinung der Kommission zu folgen und diese Initiative daher nicht zu ad acta zu legen, trotz ihrer mangelnden Unterstützung im Ständerat. Was die parlamentarische Initiative 16.442 betrifft, die fordert, dass Angestellte von Start-ups ihre Arbeitszeiten nicht mehr erfassen müssen, so verdient sie es (gemäss der Minderheitsmeinung der Kommission), beibehalten zu werden – und zwar mit dem alleinigen Ziel, Druck auszuüben, um eine allgemeinere Überprüfung des Bundesgesetzes über die Arbeit zu erreichen.

Im Bereich der Sozialversicherungen ist die Motion 26.3518 (SGK-N) abzulehnen, die verlangt, dass die Kantone und Gemeinden alle durch die 13. AHV-Rente generierten zusätzlichen Steuereinnahmen über den Bund (durch eine Kürzung des kantonalen Anteils an der direkten Bundessteuer) an die AHV abführen. Die Finanzierung der AHV fällt in die Zuständigkeit des Bundes, und es kommt nicht in Frage, dass dieser einen Teil dieser Last auf die Kantone abwälzen könnte, zumal ein solches Vorgehen einen unerwünschten Präzedenzfall für andere Lasten darstellen könnte, von denen sich der Bund in Zukunft befreien möchte.

Was das neue Bundesgesetz über die Informationssysteme in den Sozialversicherungen (BISS, 25.075) betrifft, so ist es akzeptabel, sofern die vom Nationalrat vorgenommenen Anpassungen beibehalten werden und die neue zentrale Plattform lediglich als Zugangspunkt in einer Architektur dient, die die aktuellen und zukünftigen Plattformen der Vollzugsstellen integriert.

Unkoordinierte Mehrwertsteuer-Erhöhungen ablehnen

Zu den weiteren Traktanden der Sessionsprogramme gehören Anliegen im Zusammenhang mit der Stärkung der Verteidigungsfähigkeit der Schweiz. Nach einer sträflichen Vernachlässigung des Armeebudgets während rund dreissig Jahren darf die aktuelle, zwar willkommene, aber verspätete Einsicht über die Versäumnisse der Vergangenheit nicht zu überstürzten und chaotischen Massnahmen sowie zu erneuten Steuererhöhungen führen. In diesem Sinne ist der Antrag des Bundesrates, die Mehrwertsteuer zugunsten der Rüstungsausgaben zu erhöhen (26.051), abzulehnen und stattdessen sind die Motionen zu unterstützen, die fordern, dass diese Ausgaben im Rahmen des ordentlichen Bundeshaushalts finanziert werden (26.3721 und 26.3722 im Nationalrat; 26.3744 und 26.3748 im Ständerat).

Zu erwähnen ist zudem die Motion 26.3629 „Schweizerkreuz nur für in der Schweiz fabrizierte Produkte“, die darauf abzielt, zum traditionellen Verständnis von „Swissness“ zurückzukehren und die jüngste, überraschende Praxisänderung des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) rückgängig zu machen. Diese Motion verdient volle Unterstützung.

Abschliessend sei noch auf die Änderung des Luftfahrtgesetzes (25.086) hingewiesen, die unterstützt werden sollte, da sie die Betriebszeiten der grossen Flughäfen besser schützt, sowie auf die bedauerliche Initiative des Kantons Basel-Stadt, die eine Reduzierung der kommerziellen Kurzstreckenflüge fordert (25.313) und der nicht Folge geleistet werden sollte. Es gilt auch, den in der Westschweiz besonders stark vertretenen Schifffahrtssektor zu unterstützen, indem einer Steigerung der Attraktivität der Schweizer Flagge sowie der Digitalisierung von Handelsdokumenten (26.038) zugestimmt wird.

PDF  Zusammenfassung mit Verlinkung der Geschäfte, 1 Seite/A4

 



Pierre-Gabriel Bieri,
Responsable politique institutions et sécurité

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