- Geschäfte und Beratungen, Regulierung, Wettbewerb, Wirtschaftspolitik - Pierre-Gabriel Bieri
«Nachhaltigkeitsmanagement» – eine unberechenbare Bedrohung
Der Bundesrat hat einen Entwurf für ein Bundesgesetz über die nachhaltige Unternehmensführung in die Vernehmlassung geschickt. Obwohl er vorgibt, der Regulierung der EU zu folgen, eilt sie der europäischen Gesetzgebung voraus. Die Konsequenz ist mit grosser Wahrscheinlichkeit eine schwerfällige Gesetzgebung, welche die Attraktivität des Wirtschaftsstandorts Schweiz ohne Not verschlechtert.
Rechtsrahmen – hüst und hott
Das Schweizer Recht verlangt von den grossen Schweizer Unternehmen, dass sie über die Risiken ihrer Geschäftstätigkeit in den Bereichen Umwelt, Sozialbelange, Arbeitnehmerbelange, Menschenrechte und Bekämpfung der Korruption sowie über die dagegen ergriffenen Massnahmen berichten und damit Transparenz schaffen. Unternehmen mit Risiken in den sensiblen Bereichen der Kinderarbeit und der sogenannten Konfliktmineralien müssen zudem weitgehende Sorgfalts- und Berichtserstattungspflichten einhalten. Die Schweiz hat sich mit dieser Regelung für eine international abgestimmte Gesetzgebung entschieden. Dies ist zentral für die Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Unternehmen.
Dieser Auszug aus einer Mitteilung des Bundesrats vom 3. September 2025 fasst die aktuelle Situation gut zusammen. Neue gesetzliche Bestimmungen, die nach der Ablehnung der ersten Initiative «Verantwortungsbewusste Unternehmen» im Jahr 2020 in Kraft getreten sind, werden so berücksichtigt.
Leider ist dieser Rechtszustand alles andere als stabil. Einerseits hat das ökologische Linkslager im Frühjahr 2025 erfolgreich eine zweite Volksinitiative eingereicht, die weitgehend der ersten entspricht. Unter dem Titel «Für verantwortungsvolle Grossunternehmen – zum Schutz von Mensch und Umwelt» fordert sie im Wesentlichen dasselbe: die Einführung erweiterter Sorgfaltspflichten für international tätige Unternehmen, auch im Ausland, verbindliche Ziele zur Reduktion von CO₂-Emissionen, eine potenziell auf die gesamte Produktionskette ausgeweitete strafrechtliche Haftung sowie die Veröffentlichung geprüfter und zertifizierter Audits.
Parallel dazu verfolgt der Bundesrat in diesem Bereich aufmerksam die Entwicklung des europäischen Rechts und zeigt sich – mit einer gewissen übertriebenen Eile – bereit, Anpassungen des Schweizer Rechts vorzuschlagen. Bereits 2024, nachdem er sich über den Entwurf einer künftigen EU-Richtlinie informiert hatte, schickte er verschiedene Änderungen des Obligationenrechts in die Vernehmlassung. Diese zielten darauf ab, die Anforderungen an die Veröffentlichung von Nachhaltigkeitsinformationen für Schweizer Unternehmen zu verschärfen. Dieses Projekt stiess auf wenig Zustimmung.
Ein Gegenvorschlag zur falschen Zeit
Im September 2025 kündigte der Bundesrat an, die Initiative «Für verantwortungsvolle Grossunternehmen» nicht zu unterstützen, ihr jedoch einen indirekten Gegenvorschlag gegenüberzustellen, «dessen Bestimmungen nicht über die künftigen EU-Regelungen hinausgehen werden». Dieser Gegenvorschlag wurde schliesslich im Frühjahr vorgestellt und in die Vernehmlassung geschickt. Er besteht aus einem neuen Bundesgesetz über die nachhaltige Unternehmensführung (NUFG). Der Bundesrat behauptet, dass das NUFG weniger weit gehe als die Initiative und sich strikt am europäischen Recht orientiere.
Als erstes stellt sich die Frage, weshalb die Schweiz die europäischen Regeln übernehmen muss. Gemäss Bundesrat befolgt die grosse Mehrheit der betroffenen Unternehmen sowieso schon die EU-Vorschriften für Drittstaaten. Zudem: International tätige Unternehmen wissen in der Regel, welche Regelwerke sie einzuhalten haben.
Zweitens gibt es das Problem der zeitlichen Abstimmung: Während der Bundesrat seinen Gegenvorschlag veröffentlicht, hat die EU den Rückwärtsgang eingelegt. Mitgliedstaaten haben versucht, die ehrgeizige Richtlinie CSDDD (Corporate Sustainability Due Diligence Directive) in nationales Recht umzusetzen. Mit grossen Geburtsschmerzen. In Brüssel denkt man zwischenzeitlich darüber nach, die Vorschriften zu vereinfachen, um die Wettbewerbsfähigkeit der Union zu stärken.
«Diese umfangreiche Regulierung führt dazu, dass die Schweiz einen Sonderweg einschlägt und den Pfad des traditionell pragmatischen Ansatzes der schweizerischen Gesetzgebung verlässt.»
Ein Schlag gegen die Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz
Der Entwurf des NUFG orientiert sich nicht an der aktuellen europäischen Regulierung. Er bleibt unklar hinsichtlich des Umfangs (und damit der Kosten) der Audits, in welchen dieSorgfaltsberichte der Unternehmen geprüft werden. Die Frage der zivilrechtlichen Haftung von Unternehmen, insbesondere für im Ausland verursachte Schäden, wird in zwei Varianten behandelt, die beide unbefriedigend sind. Der Grund dafür ist, dass sie über das europäische Recht hinausgehen und Rechtsunsicherheit schaffen. Der traditionelle Grundsatz der Beweislast wird teilweise in Frage gestellt und die übliche Verjährungsfrist verdoppelt. Ins Spiel kommt eine neue Aufsichtsbehörde, deren Befugnisse weiterreichen als jene im europäischen Rahmen – mit unverhältnismässigen Sanktionsmöglichkeiten, die bis hin zur Liquidation von Tochtergesellschaften reichen und potenziell sowohl für die Verwaltung als auch für die Unternehmen mit hohen Kosten verbunden sind.
Diese umfangreiche Regulierung (24 Seiten Gesetzestext mit 154 Seiten Erläuterungen) würde dazu führen, dass die Schweiz einen Sonderweg einschlägt und den Pfad des traditionell pragmatischen Ansatzes der schweizerischen Gesetzgebung verlässt. Das ist das ideale Rezept, um internationale Unternehmen mit Sitz in der Schweiz zu verunsichern und potenzielle Neuansiedlungen abzuschrecken. Dieser schleichende und allmähliche Verlust an Standortattraktivität scheint die Politik nicht zu beunruhigen. Stattdessen spielt sie kurzfristig mit der sorgfältig gepflegten Skepsis eines Teils der öffentlichen Meinung gegenüber der Wirtschaft und beruhigt sich damit, dass eine solche Gesetzgebung unmittelbar nur eine geringe Zahl von Unternehmen betrifft – höchstens etwas über hundert. Dabei wird übersehen, dass die Wirtschaft ein zusammenhängendes Ganzes bildet, in dem jeder Akteur – vom kleinen KMU bis zum grossen multinationalen Konzern – für die anderen unverzichtbar ist, sei es als Zulieferer, Lieferant, Dienstleister oder anderer Partner innerhalb einer Wertschöpfungs- und Handelskette.
Aus diesem Grund ist der vom Bundesrat vorgelegte Gegenvorschlag abzulehnen, selbstverständlich ebenso später die Volksinitiative «Für verantwortungsvolle Grossunternehmen».