VERNUNFT UND AUGENMASS STATT VOLLKASKOMENTALITÄT UND VERANTWORTUNGSSTAU

MARKUS HUGENTOBLER

Wir leben heute in einer Vollkaskogesellschaft. Richten die Corona-Akteure ihr Handeln auf deren Erwartungen aus, wird ihnen applaudiert. Weil dadurch weitere Interessenlagen und Bedürfnisse ignoriert werden, sind die Lösungen jedoch alles andere als ausgewogen. Im Resultat nehmen die Behörden ihre Verantwortung nur einseitig wahr.

Phänomen Vollkaskomentalität

Wir leben heute in einer Vollkaskogesellschaft in dem Sinne, dass nichts passieren darf und immer irgendjemand bezahlt, sollte dennoch etwas passieren. Ski- und Radfahren ohne Helm werden als selbstmörderische Absicht gebrandmarkt. Alkohol und Tabak sind in der öffentlichen Wahrnehmung, getrieben von behördlichem Gesundheitswahn, des Teufels. Weigern sich die Eltern, ihre Kinder in der Schule auf Corona (massen-)testen zu lassen, werden die Kinder zur Strafe trotz angeblicher Testfreiwilligkeit einfach in Quarantäne geschickt.

Es ist eine Tatsache, dass sich wissenschaftliche Erklärungen nicht gegen Emotionen durchsetzen können. Weil der Bundesrat seine Rolle der Vollkaskomentalität folgend über den Schutz des Lebens definiert, schützt er in erster Linie die physische Unversehrtheit, nicht die psychische, nicht die wirtschaftliche, nicht die gesellschaftliche und auch nicht die kulturelle. Die Kompetenz dazu liess er sich im Epidemiengesetz geben. Zur Rechtfertigung bedient er sich des inflationären Arguments, dass, wenn man jetzt nicht dem angedachten Weg folgte, nachher alles viel teurer würde. Ebendiesem Argument begegnet man in der parallel geführten Diskussion zum CO2-Gesetz. Der Diskurs, weshalb später alles teurer werden soll, wenn man jetzt einen anderen Lösungsansatz wählte, wird freilich nicht geführt. Das ist nichts anderes als Schlagwortrhetorik auf ungenügender Faktenlage. Dennoch glauben es die Leute sofort, weil ja bereits Schlimmeres angedroht ist.

Verantwortungsstau bei den Behörden

Unternehmer arbeiten mit ihrem eigenen Geld und müssen sicherstellen, dass das Unternehmen auch in Zukunft noch Bestand haben wird. Im Unterschied zu solchen Patrons arbeiten Manager – dazu gehören auch Magistraten – nicht mit ihrem eigenen Geld, sondern mit fremdem. Steuern sie das Unternehmen in den Konkurs, suchen sie sich einfach einen neuen Job. Ihre Führungsmotivation definiert sich weitgehend von aussen über Kennzahlen, vertragliche Sorgfaltspflichten und mögliche Straftatbestände, nicht aber gleichermassen von innen heraus wie beim Unternehmertum.

Die zahlreichen Kleinunternehmerinnen und Kleinunternehmer, welche wie ihre Zulieferer vor dem Scherbenhaufen ihrer Existenz stehen, werden von den Magistraten nicht einmal dann gehört, wenn sie arbeiten wollen und Schutzkonzepte gemäss den behördlichen Empfehlungen (!) umsetzen könnten. Sie werden einfach als „nicht systemrelevant“ bezeichnet und ihre Betriebe geschlossen. Dafür gibt es unter Umständen eine Entschädigung. Anmassend wird zugunsten derjenigen entschieden, deren Angebot den rein physischen Bedürfnissen direkt zuträglich ist. Zwar wäre der Grundsatz der Verhältnismässigkeit ein verfassungsrechtlich verankertes Prinzip, welches auch in Zeiten von Notrecht Geltung hätte. Nur: Neuansteckungen und Tote kann man zählen, während die zahlreichen Kollateralschäden der einschränkenden Massnahmen nicht direkt quantifizierbar sind und von den Verantwortlichen weitgehend ignoriert werden. Naturgemäss müssen zur Legitimation der gewählten Corona-Strategie die ausgewiesenen Zahlenwerte zu Testquoten, Neuansteckungen und Mortalität hoch sein und über eine gewisse Zeit hochgehalten werden, auch wenn sie bisweilen widersprüchlich sind.

Weshalb der risikobasierte und volkswirtschaftlich weniger schädliche Ansatz, primär die besonders gefährdeten Personen zu schützen, in der Massnahmenumsetzung unterging, wird klar, wenn hinter die Behördenkulissen geschaut wird. Das Hadern mit Verantwortungsfragen hat bei der öffentlichen Hand längst Einzug gehalten, und man verhält sich flächendeckend statt gezielt. So sind dort über Steuergelder finanzierte teure Assessments bereits ab mittlerer Kaderstufe an der Tagesordnung, womit ein allfälliges späteres Ungenügen im Amt von der vorgesetzten Stelle nicht selbst zu vertreten wäre: Die Schuld trüge die externe Firma, welche falsch beraten hat. Wie wollen aber Magistraten die Verantwortung für nicht alltägliche, inhaltlich schwierig zu beurteilende Sachverhalte wie die Corona-Pandemie übernehmen, wenn sie nicht einmal in der Lage sind, in der normalen Personalauswahl Beurteilungskompetenz zu zeigen?

Widersprüche und Repressionen

Dieser ganze Verantwortungsstau führt zu grotesken Situationen. Im Abstimmungskampf um das Epidemiengesetz wurde der Bundesrat nicht müde zu erklären, werde es nicht angenommen, könne einer Pandemie auf keinen Fall erfolgreich begegnet werden, und es gäbe viele Tote – wie wenn der Ausbruch der Pest bevorgestanden hätte. Kaum war das Gesetz mit der Zustimmung der unkritischen Vollkaskogesellschaft angenommen, wurde dem behördlichen Schlendrian gefrönt.

Ein gigantischer Apparat hat in der Folge nicht sorgfältig gearbeitet: Dass nicht genügend Schutzmasken bereitgestellt werden konnten, wurde im Frühjahr 2020 mit dem Argument gerechtfertigt, deren Schutzwirkung sei wissenschaftlich nicht belegt. Frau Nationalrätin Martullo-Blocher wurde aus dem Ratssaal verbannt, weil sie dort als erste und einzige eine Maske trug. Anfangs 2021 wird dagegen polizeilich gebüsst, wer keine Maske trägt. Weil die Kinder anfänglich verdächtig waren, das Virus rasch weiterzugeben, wurde ihr Kontakt mit den Grosseltern untersagt, um später zu behaupten, es sei gar nicht um die Kinder gegangen, sondern die Behörden hätten verhindern wollen, dass die Eltern, welche die Kinder zu den Grosseltern bringen, letztere anstecken. Weiter muss man „testen-testen-testen“ – um selbst bei einem negativen Test in Quarantäne geschickt zu werden, weil man dennoch unbemerkt bereits mit dem Virus infiziert sein könnte. Es erstaunt nicht, dass ob solcher Widersprüche das Vertrauen der Bevölkerung in die Behörden schwindet. Mit dem Zeitablauf lernen diese Akteure dazu und sollten zu anfänglichen Irrtümern und Verfehlungen stehen, anstatt nach gestifteter Verwirrung und Ausreden mit Repressionen gegen renitente Bürgerinnen und Bürger vorzugehen.

Beigezogene Experten müssten gegen aussen eine konsolidierte Meinung vertreten oder Verschwiegenheit bewahren und nicht ihre von den politischen Verantwortungsträgern abweichenden persönlichen Meinungen in Radio, Fernsehen und der Blogsphäre aktiv kundtun, wie wiederholt geschehen. Mit derlei widersprüchlichen Informationen wird in der Bevölkerung jeder vernünftige Ansatz von Eigenverantwortung begraben. Sie weiss nicht mehr, was richtig und was falsch ist. Also wartet sie ab und schützt primär ihr eigenes physisches (Über-)Leben, womit sich der eingangs erwähnte Mentalitätskreis schliesst. Die Krisenkommunikation gehört als Teil der Krisenbewältigungsstrategie in den behördlichen als auch den medialen Verantwortungsbereich, einerlei welcher Disziplin die Experten verpflichtet sind. Soll einer Krisensituation ernsthaft begegnet werden, geht es nicht nur um das Was, sondern auch um das Wie, denn Desinformation destabilisiert letztlich die Bevölkerung.

Dringend zu justierende Werteskala

Ob der Wertung, dass das physische Leben das primär zu schützende Gut sei, scheint der Obrigkeit die Verantwortung tragbar, andere Güter und Werte im Sinne eines Kollateralschadens gleichsam auf dem Opferstock der Ignoranz zu schlachten und deren Eingeweide in Form von Kurzarbeitsentschädigung, Quarantäneentschädigungen und Nothilfen an das Volk zu verteilen. Bereits lange vor Corona fand die Kritik an der Vollkaskogesellschaft Eingang in die Musik: Die Country-Band Truck Stop zum Beispiel widmete den Song „Sicherheits-Kurt“ der Tatsache, dass das Leben ungenutzt an demjenigen vorbeizieht, der nur auf das physische Überleben bedacht ist.

Die Vollkaskomentalität ist das Phänomen, auf welches die ganze Corona-Strategie ausgerichtet ist. Nur wenn diese Mentalität abgelegt werden kann, wird verhältnismässigem Handeln im verfassungsrechtlichen Sinn nachgelebt. Vernunft und Augenmass sind gefordert. Das gilt für die Erwartungen der Bevölkerung, die Informationspolitik der Medien als auch die Bewältigungsstrategie der Behörden.