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- Altersvorsorge, Sozialpolitik - Pierre-Gabriel Bieri

AHV 2030: am Ziel vorbei

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Der Entwurf AHV 2030, in der Vernehmlassung bis Mitte September, weist folgende Schwachstellen auf: keine strukturellen Anpassungen der 1. Säule, keine Berücksichtigung der seit Jahren vorgeschlagenen alternativen Modelle, Aneinanderreihung punktueller, oft umstrittener Massnahmen, die v.a. die Einnahmen zulasten der Wirtschaft erhöhen sollen. Die Altersvorsorge verdient etwas Besseres.


Blick auf nächstes Jahrzehnt

Seit langem deutet die Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben der AHV auf eine Defizitspirale hin, die sich im Laufe der Jahre immer schneller ausweiten dürfte. Die 2020 verabschiedete Steuerreform STAF (Steuerreform und AHV-Finanzierung) und anschliessend die 2022 verabschiedete AHV-21-Reform führten zu einer Atempause von rund zehn Jahren, bevor das Gleichgewicht kippt. Im Jahr 2021 verabschiedete das Parlament eine Motion (21.3462), die den Bundesrat beauftragte, bis zum 31. Dezember 2026 einen Entwurf zur Stabilisierung der AHV für den Zeitraum 2030 bis 2040.

In der Zwischenzeit fand 2024 die Abstimmung über die 13. AHV-Rente statt, die den Anstieg der Versicherungsleistungen weiter ausbaut. Zusätzliche hängige Vorlagen (insbesondere die Aufhebung der Rentenobergrenze für Ehepaare) lassen nochmals Mehrausgaben befürchten. In den kommenden Jahren wird man sich damit abfinden müssen, auf den AHV/IV/EO-Fonds zurückzugreifen; das ist ein gefährliches Spiel, verschafft aber zumindest Zeit, um eine grundlegende Reform auf den Weg zu bringen. Diese sollte eine ganzheitliche Vision für die langfristige Finanzierung der AHV liefern. Sie sollte auch einen Überblick über die Anstrengungen bieten, die der Bevölkerung abverlangt werden – wobei aufeinanderfolgende und nicht aufeinander abgestimmte Erhöhungen der Mehrwertsteuer oder der Lohnbeiträge vermieden werden sollten.

Mit der Vorstellung seines Entwurfs AHV 2030 in diesem Frühjahr hat der Bundesrat den vom Parlament geforderten Zeitplan eingehalten. Das ist aber auch alles. Denn der Inhalt der Vernehmlassungsvorlage ist sehr enttäuschend. Sie enthält keine echten strukturellen Anpassungen, sondern vielmehr einen Katalog punktueller, oft umstrittener Massnahmen, die vor allem auf eine Erhöhung der Einnahmen zulasten der Wirtschaft abzielen. Diese Massnahmen sollen bis 2040 für ein finanzielles Gleichgewicht sorgen, ohne jedoch die 13. Rente und allfällige weitere geplante Anpassungen zu berücksichtigen, die separat finanziert werden müssten. AHV 2030 bietet nicht die erhoffte ganzheitliche und langfristige Vision, und es fehlt ein echtes Gleichgewicht zwischen Einnahmen und Ausgaben. Die Schere der Generationengerechtigkeit zwischen der erwerbstätigen Bevölkerung und den Rentnern öffnet sich weiter.

Selbständigerwerbende und Kranke stärker zur Kasse bitten

Heben wir die Mängel mehrerer der vorgeschlagenen Massnahmen hervor. Dies gilt insbesondere für mehrere Vorschläge, die auf eine Erhöhung der Beiträge abzielen.

Erstes Ziel: Die Selbständigen, bei denen uns der Bundesrat glauben machen will, sie würden gegenüber den Arbeitnehmern ungerechtfertigt privilegiert! Ihr Beitragssatz würde von 8,1 % auf 8,7 % steigen. Die degressive Beitragstabelle für tiefe Einkommen, die als ungerecht dargestellt wird, soll ausschliesslich „aus sozialpolitischen Gründen“ beibehalten und auf zwei Drittel der aktuellen Obergrenze begrenzt werden. Die von Selbständigen getätigten Einkäufe in die berufliche Vorsorge wären nicht mehr von den AHV-Beiträgen befreit. Diese zusätzlichen Abgaben könnten sich auf rund 250 Millionen Franken pro Jahr belaufen.

Zweites Ziel: Die Taggelder bei Krankheit und Unfall, die beitragspflichtig würden. Als Begründung wird das Risiko von Beitragslücken bei längerer Arbeitsunfähigkeit angeführt, falls die Betroffenen nicht wissen, dass sie sich als Nichterwerbstätige melden und Beiträge entrichten müssen. Die vom Bundesrat empfohlene Massnahme läuft darauf hinaus, Kranke und Invalide zu besteuern. Erwartete Einnahmen: zwischen 400 und 450 Millionen.

Drittes Ziel: Übermässig hohe Dividenden, die die Ausgleichskassen jedoch bereits jetzt beurteilen und gegebenenfalls als Lohn umqualifizieren können. Das Problem hierbei ist, dass der als Kriterium herangezogene Steuerwert nicht zwangsläufig mit einer Arbeitsleistung in Zusammenhang steht. Die finanziellen Folgen sind nicht quantifizierbar.

Weitere nicht zielführende Massnahmen und Schweigen zu alternativen Modellen

Weitere Massnahmen zielen darauf ab, die Ausübung einer Erwerbstätigkeit über das Referenzalter hinaus zu fördern – was zusätzliche Beiträge für die AHV und weniger auszuzahlende Renten bedeutet. Die Idee wäre sinnvoll, wenn der Bundesrat beim Aufschub keine versicherungsmathematischen Sätze vorschlagen würde, die von den versicherungstechnischen Werten abweichen. Das bedeutet, dass die Gefahr besteht, Versicherten, die sich für einen Rentenaufschub entscheiden, eine Überkompensation zu gewähren, obwohl diese oft eine überdurchschnittliche Lebenserwartung haben. Kurz gesagt: Dies wird Kosten verursachen statt der erwarteten Einsparungen (die der Bundesrat übrigens nur schwer beziffern kann).

Zu erwähnen ist ferner, dass in der 2. Säule – die jedoch gar nicht zum Reformpaket von AHV 2030 gehört – Massnahmen vorgeschlagen werden sollen, um das Mindestalter für den Leistungsbezug anzuheben. Diese Zugangsbeschränkung, die vor allem Arbeitnehmer der Mittelschicht betrifft und bei der es sich um Kapital handelt, das ihnen gehört, ist nicht akzeptabel. Vermögende Personen hingegen können ihren Vorruhestand weiterhin vollständig privat finanzieren und nach Belieben auf eine Erwerbstätigkeit verzichten.

Der Entwurf des Bundesrats enthält schliesslich verschiedene Szenarien für eine Zusatzfinanzierung (über die Mehrwertsteuer oder die Lohnbeiträge), bis feststeht, wie die spezifische Finanzierung der 13. AHV-Rente geregelt wird. In der Zwischenzeit hat sich das Parlament für eine Erhöhung der Mehrwertsteuer um 0,4 Prozentpunkte entschieden; hoffentlich wird dies im kommenden November vom Volk und den Kantonen abgelehnt, da die Finanzierung der Sozialversicherungen unbedingt im Rahmen einer Gesamtbetrachtung erfolgen muss.

«Alternative Modelle», wie das von Centre Patronal vorgeschlagene (ein Modell, das auf der Anzahl der geleisteten Beitragsjahre basiert), wurden verworfen, ohne geprüft zu werden, da der Bundesrat der Ansicht war, dass er dafür zusätzliche Daten benötigen würde…



Pierre-Gabriel Bieri,
Responsable politique institutions et sécurité

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