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Mehrwertsteuererhöhung: ohne politische Gesamtstrategie NEIN

Mehrwertsteuererhöhung-ohne-politische-Gesamtstrategie-NEIN. Illustriert ist ein Sparschwein welches auf einem wackeligen Podest steht.

Die am 29. November zur Abstimmung stehende Mehrwertsteuererhöhung ist „Salami-Taktik“. Es fehlt die Gesamtsicht zur Stabilisierung der AHV. Ebenso eine Garantie, dass die zusätzlichen Lasten ausgewogen verteilt werden. Bevor die Konsumenten zur Kasse gebeten werden, ist eine umfassende, ausgereifte und ausgewogene Reform vorzulegen.

Finanzbedarf der AHV ist bedeutend höher

Die 13. AHV-Rente wurde im März 2024 in einer Volksabstimmung angenommen. Die erste Auszahlung erfolgt im kommenden Dezember. Über die vom Parlament gewählte (Teil-)Finanzierungslösung stimmen wir am 29. November ab.

Konkret wird vorgeschlagen, den Normalsatz der Mehrwertsteuer von 8,1 auf 8,5% (+0,4%) und den Sondersatz für Beherbergungsleistungen von 3,8 auf 4,0% (+0,2%) zu erhöhen. Der reduzierte Satz für Güter des täglichen Bedarfs bliebe unverändert bei 2,6%. Diese Mehrwertsteuererhöhung dürfte jährlich rund 1,5 Milliarden Franken einbringen. Sie wird nicht ausreichen, um die gesamten Kosten der 13. AHV-Rente zu decken. Diese werden im Jahr 2026 4,2 Milliarden Franken erreichen und bis 2040 voraussichtlich 5 Milliarden Franken übersteigen.

Die vorgeschlagene Lösung könnte verantwortungsbewusst erscheinen: Das Volk wollte die 13. AHV-Rente, nun muss es sie auch finanzieren. Das stimmt zwar… allerdings wird damit nur rund ein Drittel der anfallenden zusätzlichen Kosten gedeckt.

Diese Lösung könnte auch gerecht erscheinen: Man rührt die Lohnbeiträge nicht an und verteilt einen Teil der anfallenden Kosten über eine relativ moderate Erhöhung der Mehrwertsteuer auf alle Konsumenten. Auch das mag zutreffen… allerdings geht der Finanzbedarf der AHV weit darüber hinaus.

Nicht nur würde die 13. AHV-Rente nur teilweise finanziert. Zusätzlich stehen weitere Begehrlichkeiten zur Diskussion; so z.B. eine mögliche Aufhebung der Obergrenze für Paarrenten, die mehr oder weniger mit der Reform der Hinterlassenenrenten zusammenhängt. Vergessen wir nicht, dass bereits vor der Abstimmung über die 13. AHV-Rente das Gleichgewicht zwischen Einnahmen und Ausgaben der AHV akut gefährdet war und deshalb eine tiefgreifende Reform nötig ist. Man muss sich also bewusst sein, dass die heute geforderte Erhöhung der Mehrwertsteuer um 0,4 Prozentpunkte nur ein Vorgeschmack auf weitere Forderungen ist, die zwangsläufig nach und nach in Form neuer Mehrwertsteuererhöhungen oder einer Erhöhung der Lohnbeiträge folgen werden.

Lasten sind gerecht zu verteilen

Diese „Salami-Taktik“ ist inakzeptabel. Damit wird verunmöglicht, das gesamte Ausmass der künftig erforderlichen Anstrengungen abzuschätzen. Zudem geht damit die Gefahr einher, eine unausgewogene Lastenverteilung zu verschleiern.

NEIN stimmen bedeutet nicht, die Finanzierung der 13. AHV-Rente abzulehnen. Es bedeutet vielmehr, vor jeder neuen Abgabe zu fordern, dass der Bevölkerung und der Wirtschaft eine Gesamtrechnung vorgelegt wird: Gefordert ist ein Gesamtüberblick über den Finanzbedarf der 1. Säule. Sodann ein ausgereiftes Konzept für eine nachhaltige Reform (was „AHV 2030“ nicht ist). Dabei müssen die Lasten gerecht zwischen denjenigen verteilt, die die AHV finanzieren, und jenen, die davon profitieren.

Solange diese Gesamtsicht fehlt, ist es besser, abzuwarten. Ein oder zwei Jahre zuzuwarten ist dank des AHV/IV/EO-Fonds möglich, der über mehrere Dutzend Milliarden Franken verfügt. Dieser Fonds stellt eine wichtige finanzielle Absicherung dar und darf nicht aufgebraucht werden. Es ist jedoch vertretbar, einen Teil seiner Mittel einzusetzen, bis eine langfristig tragfähige Lösung gefunden ist.

Eine tiefgreifende Reform der AHV durchzusetzen, die Einnahmen und Ausgaben nachhaltig ins Gleichgewicht bringt, mag schwierig erscheinen. Eine Notwendigkeit ist dies allemal – je früher, desto besser. Konkrete Vorschläge liegen auf dem Tisch. Das vor über einem Jahr von Centre Patronal vorgestellte Modell, das präzise und detaillierte Szenarien enthält, würde es ermöglichen, parteipolitische Scheuklappen zu umschiffen, indem die Lasten auf eine moderate Verlängerung der Beitragsdauer (mit einer Anerkennung der vor dem 21. Lebensjahr geleisteten Beiträge) sowie auf die Mehrwertsteuer und Lohnbeiträge verteilt werden.

Die Mehrwertsteuer schmerzt; sie ist massvoll einzusetzen

Neue Abgaben sind somit kein Tabu. Sie dürfen jedoch nur auf der Grundlage einer ausgereiften und ausgewogenen Reform eingeführt werden. Diese Voraussetzung ist gerade im gegenwärtigen Umfeld besonders wichtig, in dem die Kaufkraft der Haushalte stark unter Druck steht.

Die Mehrwertsteuer mag eine bequeme Lösung sein, auf die jedes Mal zurückgegriffen wird, wenn ein finanzieller Bedarf entsteht. Neben der AHV möchte auch die Armee davon profitieren. Doch diese Steuer ist alles andere als schmerzlos. Trotz ihres vermeintlich gerechten Charakters belastet sie tiefere Einkommen verhältnismässig stärker. Der Bundesrat hat im Rahmen eines anderen Dossiers selbst dargelegt, wie sich eine Erhöhung der Mehrwertsteuer negativ auf den Konsum, die Unternehmen, die öffentlichen Ausgaben, die Steuereinnahmen… und sogar auf die AHV selbst auswirkt.

Deshalb muss eine schrittweise und ungeordnete Anhäufung von Mehrwertsteuererhöhungen unbedingt vermieden werden. Zunächst müssen die Gesamtkosten und deren gerechte Verteilung auf den Tisch gelegt werden. Deshalb am 29. November NEIN stimmen.



Pierre-Gabriel Bieri,
Responsable politique institutions et sécurité

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