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- Bern - Pierre-Gabriel Bieri

AHV 21: Eine „abgefederte“ Reform

AHV 21: Eine „abgefederte“ Reform. Abbildung zeigt fallende Kurse und eine Münze. Die AHV 21 ist eine „abgefederte“ Reform und hilft die Finanzierung sicherzustellen.

Die Reform AHV 21, über die wir am 25. September abstimmen, beinhaltet eine schrittweise Erhöhung des gesetzlichen Rentenalters für Frauen, sieht aber auch verbesserte Renten für alle Frauen der Jahrgänge 1961 bis 1969 vor, um den Übergang abzufedern. Dank der Anstrengungen, die von uns allen verlangt werden, und trotz der demografischen Entwicklung und der steigenden Lebenserwartung garantiert die Reform die Beibehaltung des derzeitigen Rentenniveaus.

Die Begleitmassnahmen sollten nicht vergessen werden

Das Reformprojekt AHV 21 geht nun in die letzte Runde. Die Triebfedern für die Reform sind bekannt und werden im Grunde kaum bestritten: Die ersten Defizite im Umlageergebnis der AHV vor einigen Jahren wurden durch die neuen Gelder aus der „STAF“ (Unternehmenssteuerreform) zwar vorübergehend ausgeglichen, doch wird dieser Effekt nicht von Dauer sein, da das Ungleichgewicht zwischen den eingenommenen Beiträgen und den ausbezahlten Renten kontinuierlich anwächst. Wenn keine Massnahmen ergriffen werden, wird prognostiziert, dass sich die Verluste in den nächsten Jahren kumulieren und bis zum Jahr 2032 (einem relevanten Berechnungshorizont) auf fast 28 Milliarden ansteigen.

In den eidgenössischen Räten konnte der Kompromiss „AHV 21“ mittels eines massiven Zuflusses von zusätzlichen Einnahmen (etwas mehr als 12 Milliarden Franken über die Mehrwertsteuer in einem Zeitraum von zehn Jahren) und einer moderaten Senkung der Ausgaben (etwa 4,9 Milliarden Franken im gleichen Zeitraum) gefunden werden. Diese Massnahmen sind langfristig zwar nicht ausreichend und je nach demografischer Entwicklung wird man relativ schnell mit neuen Vorschlägen aufwarten müssen. Aber die Reform AHV 21 bietet zumindest eine Verschnaufpause.

Auf der bürgerlichen Seite des politischen Spektrums schluckt man die Pille der Mehrwertsteuererhöhung mit relativer Gelassenheit. Die Linke hingegen macht Stimmung gegen die wichtigste Sparmassnahme in Form der schrittweisen Anhebung des gesetzlichen Rentenalters für Frauen auf 65 Jahre in vier aufeinanderfolgenden Schritten (zwischen 2025 und 2028 jährlich drei zusätzliche Monate), um künftig mit dem Rentenalter der Männer übereinzustimmen. Die Referendumsführer prangern eine Reform an, die „ausschliesslich auf dem Rücken der Frauen“ ausgetragen werde… und vergessen dabei jedoch, die wichtigen Begleitmassnahmen zu erwähnen, welche die Situation der ersten Generationen von Frauen, die mit dem neuen System konfrontiert sind, dauerhaft verbessern werden.

Bessere Renten je nach Einkommenshöhe

Effektiv hat das Parlament zwei recht grosszügige Massnahmen beschlossen, damit die Pläne von Frauen, welche bereits kurz vor ihrer Pensionierung stehen, nicht durch die Anpassungen durchkreuzt werden. Wenn die Reform wie geplant 2024 in Kraft tritt, können Frauen, die zwischen 1961 und 1969 geboren wurden, ohne zeitliche Begrenzung von diesen Massnahmen profitieren.

Wenn sich die betroffenen Frauen zum einen für eine vorzeitige Pensionierung entscheiden, wird ihre Rente nur teilweise gekürzt (die normalerweise berechnete versicherungsmathematische Kürzung wird nicht vollständig vorgenommen). Zudem wird diese Kürzung sogar umso geringer ausfallen, je niedriger ihr Einkommen während ihres Erwerbslebens war. Konkret bedeutet dies, dass Frauen mit einem durchschnittlichen Jahreseinkommen von bis zu CHF 57’360 in den ersten neun Jahren weiterhin mit 64 Jahren ohne jegliche Rentenkürzung in Rente gehen können. Wer dies früher möchte oder einer höheren Einkommenskategorie zugehört, wird eine leicht gekürzte Rente erhalten. Eine vorzeitige Pensionierung wird zudem bereits ab 62 Jahren möglich sein, nicht erst ab 63 wie im normalen System.

Die zweite Massnahme kommt Frauen zugute, welche sich im normalen gesetzlichen Rentenalter pensionieren lassen. Diese Frauen erhalten einen individuellen Rentenzuschlag, der nach Einkommen und Jahrgang abgestuft ist und zwischen 150 und 1’920 Franken pro Jahr beträgt. Dieser Rentenzuschlag wird bei der Berechnung der Ergänzungsleistungen nicht berücksichtigt und unterliegt nicht der Plafonierung der Maximalrente und der Altersrente von Ehepaaren.

Von allen werden Anstrengungen verlangt

Damit ist offensichtlich, dass alle Frauen, die in den ersten neun Jahren der Umsetzung der Reform das Rentenalter erreichen, lebenslang von verbesserten Renten profitieren werden – notabene mit einer deutlich stärkeren Verbesserung für Frauen in tieferen Einkommensklassen. Dabei handelt es sich um eine nachhaltige Unterstützungsmassnahme, deren Auswirkungen über das Jahr 2032 hinaus anhalten werden. Vermutlich sogar weit darüber hinaus, wenn man die Lebenserwartung im Alter von 65 Jahren betrachtet (20 Jahre für Männer, 23 Jahre für Frauen) und auch bedenkt, dass gemäss Bundesamt für Statistik die Zahl der Hundertjährigen in der Schweiz weiterhin jedes Jahr um 100 Personen ansteigt, wovon über 80% Frauen sind.

Die Unterstützungsmassnamen in der Höhe von rund 3 Milliarden Franken werden von der Gesellschaft als Ganzes finanziert. Es ist schlichtweg nicht wahr, dass die AHV-Reform 21 „auf dem Rücken der Frauen“ ausgetragen wird. Alle müssen dazu beitragen, damit die erste Säule der Altersvorsorge, welche auf dem Umlageverfahren und der Solidarität basiert, finanziell tragfähig bleibt und folglich das heutige Rentenniveau trotz der demografischen Entwicklung und der steigenden Lebenserwartung nicht gefährdet wird.

AHV 21 ist eine ausgewogene Reform und es liegt in unser aller Interesse, am 25. September 2 x JA zu den beiden miteinander verbundenen Fragen – Zusatzfinanzierung der AHV durch die Mehrwertsteuer und Änderung des AHV-Gesetzes – zu stimmen.

Weiterführende Informationen:

Themendossier: Für eine nachhaltige, moderne und soziale Reform der Altersvorsorge. Der Vorschlag von Centre Patronal

Bundesamt für Sozialversicherungen



Pierre-Gabriel Bieri,
Responsable politique institutions et sécurité

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