- Geschäfte und Beratungen, Parlament, Wirtschaftspolitik - Pierre-Gabriel Bieri
Schweizerkreuz wenn in der Schweiz produziert!
Darf man auf im Ausland hergestellten Produkten ein Schweizer Kreuz anbringen, nur weil die Forschungsarbeiten und die Designentwicklung in der Schweiz durchgeführt wurden? Vor zehn Jahren waren sich alle einig, dass dies ausgeschlossen sei. Heute versuchen das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum und der Bundesrat aufgrund einer zu ungenauen gesetzlichen Bestimmung, sich über den damals vom Gesetzgeber vertretenen Willen hinwegzusetzen. Um zu einem korrekten Verständnis von Swissness zurückzukehren, setzen wir auf parlamentarische Vorstösse sowie auf eine Petition, die es zu unterzeichnen gilt.
Eine seit zehn Jahren etablierte Praxis, die plötzlich in Frage gestellt wird
Durch wen und in welcher Form darf das Schweizer Kreuz in einer Marke oder auf einer Verpackung verwendet werden? Um diese Fragen zu beantworten und eine missbräuchliche Herkunftsangabe zu verhindern, wurde 2017 eine sogenannte „Swissness“-Gesetzgebung eingeführt. Der Grossteil der entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen ist im Bundesgesetz über den Schutz von Marken und Herkunftsangaben (Markenschutzgesetz, MSchG) enthalten. Dieses legt strenge Kriterien für verschiedene Kategorien von Waren und Dienstleistungen fest, welche einen Schweizer Ursprung beanspruchen, insbesondere Industrieprodukte oder Lebensmittel. In diesem Bereich überträgt das MSchG dem Eidgenössischen Institut für Geistiges Eigentum (IGE) eine zentrale Beratungs- und Aufsichtsfunktion.
In den parlamentarischen Debatten, die der Verabschiedung dieses Gesetzes vorausgingen, war ein Artikel des MSchG umstritten. Gemäss des betreffenden Artikels 47 Absatz 3ter dürfen „Angaben zu Forschung oder Design oder anderen spezifischen Tätigkeiten, die mit dem Produkt im Zusammenhang stehen, verwendet werden, wenn diese Tätigkeit vollumfänglich am angegebenen Ort stattfindet“. Gegenüber dem Ständerat, der diesen Artikel streichen wollte, hatte sich Bundesrätin Simonetta Sommaruga für dessen Beibehaltung eingesetzt, damit Produkte, deren Design in der Schweiz entwickelt wurde oder für die in der Schweiz Forschungsarbeiten geleistet wurden, dies in ihrer Werbung hervorheben können – ohne jedoch das Schweizer Kreuz zu führen. Die Parlamentarier liessen sich überzeugen, der Artikel wurde beibehalten und das IGE hielt sich an den Willen des Gesetzgebers, indem es fortan die Verwendung des Schweizer Kreuzes für entsprechende Produkte, sofern sie nicht in der Schweiz hergestellt wurden, untersagte.
Im März dieses Jahres beschloss das IGE jedoch überraschend, seine Praxis zu ändern. Im Rahmen von Verhandlungen mit einem Schweizer Unternehmen, welches Schuhe in Asien herstellt, genehmigten die Hüter der Swissness unter bestimmten Bedingungen hinsichtlich Grösse und Platzierung die Verwendung des Schweizer Kreuzes im Verbund mit Angaben wie „Swiss research“ oder „Swiss engineering“. Das IGE behauptete, es habe lediglich seine Praxis „präzisiert“. Diese Behauptung ist nicht korrekt; es handelt sich sehr wohl um eine Änderung der Auslegung gegenüber der ursprünglichen Praxis, wie sie auf der Website des IGE ausdrücklich dargelegt war.
Viele kritische Stimmen gegenüber einem unbeeindruckten Bundesrat
Diese a priori unverständliche Kehrtwende hat in der Schweizer Wirtschafts- und Industriewelt heftige Reaktionen ausgelöst. Zahlreiche KMU, die ihre Produktion in der Schweiz trotz hoher Kosten aufrechterhalten und der Konkurrenz durch billigere ausländische Waren ausgesetzt sind, befürchten eine Schwächung des Schweizer Kreuzes als wertgebendes Erkennungsmerkmal. Der Schweizerische Gewerbeverband (SGV) widmete diesem Thema eine Medienkonferenz und mehrere Medienmitteilungen und forderte eine Rückkehr zur ursprünglichen Praxis, zumal diese allein dem Willen des Gesetzgebers entspreche. Im Nationalrat (26.3631) und im Ständerat (26.3629) wurden zwei Motionen eingereicht, mit welchen eine Gesetzesänderung gefordert wird, um derartige Auslegungen auszuschliessen. Ständerat Baptiste Hurni hat zudem eine Interpellation (26.3657) eingereicht. Reaktionen aus Wirtschaft und Politik waren hierzu auch in den Kantonen zu vernehmen.
Diese Appelle haben den Bundesrat in keinster Weise ins Wanken gebracht. In seiner Antwort vom 9. September auf die drei parlamentarischen Vorstösse lehnt er jegliche Anpassung ab. Die Schweiz, so heisst es, gelte als weltweit führender Innovationsstandort und Forschung und Entwicklung (F&E) seien zentrale Pfeiler der Schweizer Wirtschaft. International tätige Unternehmen (schweizerische oder ausländische), welche in der Schweiz F&E-Tätigkeiten betreiben, hätten daher ein legitimes Interesse daran, die Schweizer Qualität dieser Aktivitäten hervorzuheben. Der Bundesrat beteuert, dass so mit Artikel 47 Absatz 3ter zusätzlich zum Produktionsstandort Schweiz auch der Innovationsstandort von Swissness profitieren könne.
Es ist nicht Aufgabe einer öffentlich-rechtlichen Einrichtung des Bundes, Entscheidungen des Gesetzgebers in Frage zu stellen.
Die Lehren daraus ziehen und den Druck aufrechterhalten
Aus dieser bedauerlichen Angelegenheit lässt sich eine generelle Lehre ziehen: Gesetze müssen präzise formuliert sein und dürfen keinen Raum für Auslegungen lassen, die vom Gesetzgeber nicht beabsichtigt sind. Man muss sich auch bewusst sein, dass politische Versprechen hinsichtlich solcher Auslegungen – selbst wenn sie aufrichtig sind – auf Dauer keinen Bestand haben.
In diesem Fall ist die Antwort des Bundesrats enttäuschend. Es steht ihm nicht zu, anstelle der Schweizer Unternehmen und gegen deren Willen zu entscheiden, was für diese gut ist. Was die geänderte Praxis des IGE betrifft, so ist diese nicht akzeptabel, da es nicht Aufgabe einer öffentlich-rechtlichen Einrichtung des Bundes ist, Entscheidungen des Gesetzgebers, wie sie sich aus den parlamentarischen Debatten ergeben, in Frage zu stellen.
Der SGV tut daher gut daran, den Druck aufrechtzuerhalten. Die beiden oben genannten Motionen verdienen die Unterstützung des Parlaments, um den Bundesrat zu verpflichten, eine akzeptable Lösung vorzuschlagen (die Motion 26.3629 steht am 1. Oktober auf der Tagesordnung des Ständerats). Gleichzeitig hat der SGV eine Petition lanciert, in der gefordert wird, dass das Schweizer Kreuz das Symbol für Schweizer Produkte bleibt. Jeder und jede ist aufgefordert, diese Petition zu unterzeichnen.
Unterzeichnen Sie die Petition des SGV:
www.sgv-usam.ch/swissness