- Altersvorsorge, Geschäfte und Beratungen, Gesellschaft, Sozialpolitik - Tatiana Rezso
13. AHV-Rente: keine Salamitaktik mehr!
Das Parlament spielt ein riskantes Spiel. Der Vorschlag der Einigungskonferenz – eine Erhöhung der Lohnbeiträge um 0,2 Prozentpunkte und der Mehrwertsteuer um 0,4 Prozentpunkte für die Finanzierung der 13. AHV-Rente – ist abzulehnen.
Finanzierung der 13. Monatsrente reicht nicht aus
Die vom Volk im März 2024 angenommene 13. AHV-Rente wird ab Dezember 2026 ausbezahlt. Sie bedeutet eine Leistungserhöhung von 8,33 %, unabhängig vom Anspruch auf Ergänzungsleistungen. Diesen Volksentscheid gilt es zu respektieren. Naheliegend sind mit dieser Leistungserhöhung Kosten verbunden. Und dies in einem System, das heute schon unter Druck steht.
Des Pudels Kern ist nicht einzig die 13. Monatsrente, sondern die Finanzierung der AHV in der Zukunft insgesamt. Die Herausforderungen sind nicht neu: Die steigende Lebenserwartung der Bevölkerung verschlechtert das Verhältnis zwischen Erwerbstätigen und Rentnern. Im Jahr 1970 konnte ein 65-jähriger Mann noch mit einer durchschnittlichen Lebenserwartung von 13,3 weiteren Jahren rechnen, eine Frau mit 16,2 Jahren. Im Jahr 2023 lagen diese Werte bereits bei 20,3, beziehungsweise 22,8 Jahren. Die Realität ist klar: Renten werden immer länger ausbezahlt. Das ist gleichbedeutend mit einer stetigen Ausweitung der Leistungen.
Zu dieser demografischen Entwicklung kommen weitere Reformbaustellen in der ersten Säule, insbesondere die Reform der Hinterlassenenrenten oder eine mögliche Aufhebung der Plafonierung von Ehepaarrenten. Konsequenz: Der Finanzierungsbedarf wird weiter steigen.
Reiz der Salamitaktik
Dieser Hintergrund ist die Richtschnur, um sich über den Vorschlag der Einigungskonferenz ein Urteil zu bilden. Er sieht eine Erhöhung der Lohnbeiträge um 0,2 Prozentpunkte sowie der Mehrwertsteuer um 0,4 Prozentpunkte vor, um die 13. AHV-Rente zu finanzieren. Aus Feigheit, eine umfassende AHV-Reform anzugehen, greift das Parlament als Gesetzgeber wieder auf ein inzwischen vertrautes Rezept zurück: die Salamitaktik. Anstatt die Ursachen der finanziellen Herausforderungen der Altersrente anzugehen, wird einfach eine weitere Finanzierungsschicht hinzugefügt. Heute ein Aufschlag auf die Lohnbeiträge, morgen eine Erhöhung der Mehrwertsteuer, und beim nächsten AHV-Defizit beginnt die Diskussion von Neuem. Die Rechnung bezahlen die Haushalte, die Arbeitnehmenden, die Arbeitgeber und letztlich die gesamte Volkswirtschaft.
Besonders erstaunlich ist, dass sich gewisse Gewerkschaften über diese Lösung freuen. Gerade jene, die sich eigentlich als Erste um die Belastung kleiner Einkommen sorgen müssten, scheinen die geringsten Bedenken zu haben, wenn es um höhere Lohnbeiträge oder eine höhere Mehrwertsteuer geht. Der sonst immer posaunte Verlust von Kaufkraft spielt urplötzlich keine Rolle mehr! Die Kosten für die Unternehmen steigen, während die Arbeitnehmenden weniger Nettolohn erhalten. Und die Mehrwertsteuer schlägt sich am Ende des Tages in höheren Preisen für Güter und Dienstleistungen nieder. Alle bezahlen – während die strukturellen Probleme ungelöst bleiben.
«Bevor Arbeitgeber, Arbeitnehmende und Konsumentinnen und Konsumenten stärker belastet werden, braucht es endlich eine umfassende Vision für die Zukunft der AHV.»
Eine Lösung über die Beitragsdauer
Centre Patronal setzt sich seit mehreren Jahren für das Prinzip einer Beitragsdauer anstelle eines einheitlichen Referenzalters ein. Dieser Ansatz berücksichtigt die tatsächlichen Erwerbsbiografien und auch die Belastung bestimmter Berufe. Eine Kassiererin, die ihre Berufstätigkeit mit 18 Jahren aufgenommen hat, könnte nach 45 Beitragsjahren mit 63 Jahren in Rente gehen. Umgekehrt würde eine Person, die ein Studium absolviert und erst mit 21 Jahren begonnen hat, obligatorische Beiträge (für Nichterwerbstätige) zu bezahlen, bis 66 Jahre arbeiten. Dieser Ansatz berücksichtigt lange Erwerbsbiografien besser, trägt den Realitäten bestimmter Berufe Rechnung und ermöglicht es, die zunehmend ideologisch und blockiert geführte Debatte über das Rentenalter zu überwinden. Gleichzeitig stellt er eine strukturelle und sozial ausgewogene Antwort dar. Bis eine solche Lösung steht, könnte die Finanzierung der 13. Monatsrente über den AHV-Ausgleichsfonds erfolgen. So bekäme das Parlament die notwendige Zeit, um eine kohärente Reform der gesamten ersten Säule auszuarbeiten.
Die Arbeitgeber sind bereit, ihren Beitrag zu leisten. Voraussetzung ist jedoch, dass dieser Teil einer umfassenden Gesamtstrategie ist. Die Vernunft gebietet es, in einem ersten Schritt den tatsächlichen Finanzierungsbedarf der ersten Säule zu ermitteln. Erst auf dieser Grundlage können die Lasten fair verteilt und das Fundament für eine nachhaltige Reform gelegt werden. Bevor Arbeitgeber, Arbeitnehmende und Konsumentinnen und Konsumenten stärker belastet werden, braucht es zwingend eine umfassende Vision für die Zukunft der AHV. Die erste Säule verdient mehr als eine Aneinanderreihung von Beitragserhöhungen, die jeweils unter dem Druck kurzfristiger Finanzierungsprobleme beschlossen werden. Ihre langfristige Stabilität beruht auf der Verantwortung zwischen den Generationen. Jede Generation soll vom System profitieren können, ohne der nächsten eine immer schwerere Last aufzubürden. Eine Reform, die diesen Namen verdient, muss ein dauerhaftes Gleichgewicht zwischen Leistungen, Finanzierung und Solidarität herstellen. Andernfalls wird die finanzielle Verantwortung einzig auf kommende Generationen abgeschoben.
Die Ablehnung des Vorschlags der Einigungskonferenz bedeutet keineswegs eine grundsätzliche Ablehnung von höheren Lohnbeiträgen oder einer höheren Mehrwertsteuer. Sie schafft vielmehr die Möglichkeit, diesen Beitrag in ein umfassendes Gesamtkonzept einzubetten, das die Zukunft unseres wichtigsten Sozialwerks für die kommenden Jahrzehnte sichert.
Genau aus diesem Grund ist der Vorschlag der Einigungskonferenz abzulehnen. Die eidgenössischen Räte haben am 17. und 19. Juni noch zwei Gelegenheiten, den Kurs zu korrigieren.