- Energie- und Mobilitätspolitik, Stromproduktion und Versorgungssicherheit - Pierre-Gabriel Bieri
Steigende Energiekosten: Auswirkungen und Abhilfe
Nach einem Monat Krieg im Nahen Osten haben sich die Öl- und Gaspreise fast verdoppelt. Dies hat Auswirkungen auf die Strompreise. Auch Inflationsrisiken sind zu erwarten. Kurzfristig gibt es keine Wunderlösung. Anstrengungen zur Senkung und Effizienzsteigerung des Energieverbrauchs sind immer zu begrüssen. Vor allem sind aber neue Produktionskapazitäten zu schaffen, damit die Abhängigkeit der Schweiz vom Ausland verringert werden kann.
Wirtschaftlichen Auswirkungen
Das Wiederaufleben grosser internationaler Konflikte und Kriege – wie der russische Angriff auf die Ukraine im Februar 2022 oder der israelisch-amerikanische Angriff auf den Iran im Februar 2026 – haben auch Auswirkungen auf die Schweiz. Diese sind nicht in erster Linie militärischer, sondern vor allem wirtschaftlicher und insbesondere energiepolitischer Natur.
Die Störung der Ölversorgungsinfrastrukturen und -routen im Nahen Osten führt derzeit zu Ausfällen beim täglichen Verbrauch. Angesichts dieser Situation ist der Ölpreis massiv gestiegen, und auch der Preis für Erdgas erreicht Höchststände. Selbst wenn der Krieg schnell beendet werden kann, würden die Preise nur langsam wieder sinken, da Lieferketten unterbrochen und Teile der Infrastruktur zerstört sind. Auch die für die Gesellschaft essenzielle Stromversorgung wird nicht völlig verschont bleiben. Ihr Preis auf dem europäischen Markt korreliert i.d.R. mit dem Gaspreis (da Gaskraftwerke häufig unmittelbar zur Anpassung von Produktionsschwankungen eingesetzt werden).
Die Schweiz erlebt also einen erheblichen Anstieg der Energiekosten, auch wenn sich die Auswirkungen für Unternehmen, die über langfristige Verträge verfügen, erst später bemerkbar machen werden. Damit einher gehen wird ziemlich sicher eine steigende Inflation.
Was ist zu tun?
Wie können die Folgen des Energieschocks abgefedert werden. Vorab eine Banalität: Die günstigste Energie ist diejenige, die man nicht verbraucht. Daher ist es richtig und wichtig, die Bemühungen zur Reduzierung und Optimierung des Energieverbrauchs in allen Bereichen fortzusetzen. Dann spielt die Möglichkeit Energie zu speichern und damit Reserven aufzubauen eine immer stärkere Rolle. Diese Thematik wird auch für die Photovoltaik an Bedeutung gewinnen, wo der Einsatz leistungsfähiger Batterien es ermöglicht, Strom zu speichern, der nicht sofort verbraucht wird.
Finanzielle Rücklagen helfen starke Schwankungen der Energiepreise zu glätten. Schliesslich gilt es beim Einkauf oder beim Abschluss von Verträgen den Wettbewerb spielen zu lassen, denn der derzeitige Energiepreisanstieg schliesst erhebliche Preisunterschiede nicht aus.
Das Thema Energieunabhängigkeit muss in der Sicherheitspolitik der Schweiz stärker berücksichtigt werden. Deshalb braucht es neue Stromerzeugungskapazitäten. Dazu gehört auch die Option Kernenergie.
Strategische Reserven
Auch der Staat kann unterstützend tätig werden. Insbesondere kann er seine strategischen Öl- und Gasreserven ganz oder teilweise freigeben. Diese Reserven gibt es in vielen Ländern und sie werden unter anderem von der Internationalen Energieagentur (IEA) koordiniert, welche 1974 als Reaktion auf die erste Ölkrise gegründet wurde. Vor zwei Wochen forderte die IEA ihre Mitglieder auf, 400 Millionen Barrel Öl freizugeben, um den Preisanstieg begrenzen zu können.
In der Schweiz basiert die strategische Reservehaltung auf einer Zusammenarbeit zwischen dem Bund (Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung, BWL) und dem Privatsektor, wobei letzterer gesetzlich verpflichtet ist, die vorgeschriebenen Mindestreserven anzulegen und zu halten. Die Pflichtvorräte an Benzin, Diesel und Heizöl decken den Verbrauch von viereinhalb Monaten ab, den von Kerosin für drei Monate.
Derzeit sind keine Erdgasreserven vorgeschrieben, doch der Bund kann punktuell eingreifen und eine Pflichtlagerhaltung verlangen. Allerdings sieht das Gesetz vor, dass diese Reserven nur „im Falle einer schweren Mangellage“ freigegeben werden dürfen (Art. 31 LVG). Derzeit geht der Preisanstieg laut Bundesverwaltung jedoch nicht mit einer derartigen Mangellage einher. Die Frage sei erlaubt: Hätte eine Massnahme, die ausschliesslich darauf abzielt, die Teuerung zu beschränken, überhaupt eine ausreichende gesetzliche Grundlage? Und müsste parallel dazu nicht auch eine rein konjunkturelle Reserve vorgesehen werden? Der Bundesrat wird sich zu gegebener Zeit mit diesen Fragen befassen. Es ist jedoch wenig wahrscheinlich, dass kurzfristige Massnahmen die Auswirkungen des Krieges auf den Energiemarkt wesentlich mildern können.
Weiterführende Informationen
Medienmitteilung KOF Konjunkturbarometer, 30.03.2026: Konjunkturaussichten trüben sich ein