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- Mobilität, Politik, Wirtschaft - Philip Kristensen

Revision Luftfahrtgesetz: Anschluss nicht verlieren

Revision_Luftfahrtgesetz_Anschluss_nicht_verlieren. Im Hintergrund ist der Tower des Flughafens Zürich erkennbar. Im Vordergrund in der Unschärfe erkennt man ein zur Startbahn rollendes Flugzeug.

In der Sommersession des Nationalrats wird die Revision des Luftfahrtgesetzes beraten. Diese Vorlage steht exemplarisch für die grundlegende Herausforderung moderner Verkehrspolitik: dem Ausgleich zwischen wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit, internationaler Anbindung und dem Schutz von Umwelt und Bevölkerung. Im Zentrum der Revision und der politischen Debatte stehen die Betriebszeiten der Landesflughäfen.

Bedeutung des Luftverkehrs

Eine Studie im Auftrag des Bundesamts für Zivilluftfahrt (BAZL) zeigt, dass die direkt mit der Luftfahrt erzielte Wertschöpfung im Jahr 2024 knapp 10 Milliarden Franken betrug. Die Schweiz ist dank des Luftverkehrs gut erreichbar und international vernetzt. Die Region Zürich weist im europäischen Vergleich die höchste Erreichbarkeit auf – mit über 200 Direktverbindungen. Basel und Genf liegen ebenfalls unter den Top 20 von insgesamt 284 untersuchten europäischen Regionen.

Noch nie reisten weltweit so viele Leute mit dem Flugzeug. 2025 erreichte die Zahl der Passagiere erstmals fünf Milliarden. Wirtschaft und Bevölkerungsentwicklung sind die Treiber der internationalen Mobilität. Das zeigt sich auch an der Fracht: Rund 1‘200 Tonnen Fracht verlassen täglich die Schweiz und machen wertmässig einen Anteil von über 40 Prozent aller Exporte aus. 99 Prozent der Fracht verlässt als „Belly Freight“ im Bauch von Passagierflugzeugen den Flughafen. Das heisst: Die Langstreckenflüge mit Feriengästen sind nicht nur für die Ferien wichtig, sondern auch für die Frachtkapazität.

Zusammenfassend brauchen unsere international ausgerichtete Wirtschaft und Gesellschaft in der Schweiz beheimatete Fluggesellschaften, leistungsfähige Flughäfen und eine moderne Flugsicherung. Kriege, wie aktuell im Iran, oder Pandemien führen klar vor Augen, wie wichtig es ist, dass die Schweiz über ein Netzwerk von Verkehrsverbindungen verfügt. Der Transport von Gütern über den Seeweg ist wegen der Blockade der Strasse von Hormus aktuell eingeschränkt; trotzdem können die Unternehmen gewisse zeitkritische Güter über die Luftfracht in die Schweiz bringen, um ihre Lieferketten zu sichern.

30 Minuten

Am Hub der Schweiz, dem Drehkreuz Zürich, gelten heute Betriebszeiten von 06:00 bis 23:00 Uhr, ergänzt durch eine halbe Stunde für den sogenannten Verspätungsabbau bis 23:30 Uhr. In der Zeit des Verspätungsabbaus dürfen keine regulären Flüge geplant werden. Diese Regelung gehört im europäischen Vergleich bereits heute zu den restriktivsten. Kürzt man die Betriebszeiten um 30 Minuten, fallen die letzten Flüge am Abend gänzlich weg. Betroffen wären Asien, Südamerika und Südafrika. Die Kosten: Verlust von 30 Prozent Langstreckenverbindungen, 8‘000 Arbeitsplätze und 1,6 Mrd Franken Wirtschaftsleistung.

Die Destinationen in diese Länder müssen zu bestimmten Zeiten angeflogen werden, sonst verlieren die Flughäfen eine grosse Menge an Passagieren. Viele Passagiere haben eine starke Präferenz für einen Nachtflug gegenüber einem Tagflug. Die Langstrecken sind von Umsteigepassagieren auf der Kurzstrecke kommend abhängig und umgekehrt. Fielen die späten Langstrecken am Abend weg oder fänden zu anderen Zeiten statt, würden viele der Kurzstreckenflüge am Nachmittag/Abend wirtschaftlich keinen Sinn mehr machen und das System begänne zu kollabieren.

Das Tor zur Welt

Mit der Revision des Luftfahrtgesetzes sollen die aktuellen Betriebszeiten der Landesflughäfen geschützt werden. Die heutigen Betriebszeiten werden regelmässig in den verschiedenen Bewilligungs- und Beschwerdeverfahren angefochten. Das Resultat sind jahrelange Verfahren, unnötige Verzögerungen bei der Einführung wichtiger Sicherheitsmassnahmen und fehlende Rechtssicherheit für Investitionen in die Modernisierung der Flughafeninfrastruktur.

In den letzten 25 Jahren wurden die Betriebszeiten an den Flughäfen Genf und Zürich immer kürzer. Vor 2000 konnte man in Zürich von 05:00 Uhr bis 24:00 Uhr starten und landen. Gelingt es mit der Revision des Luftfahrtgesetzes nicht, die aktuellen Betriebszeiten im Gesetz zu verankern, riskieren wir, dass die Gerichte in einem Beschwerdeverfahren für weniger Lärm in der Nacht unser Tor zur Welt immer weiter schliessen. Dies trotz der Tatsache, dass die Lärmemissionen über die letzten 20 Jahre abgenommen haben – dank weniger Flugbewegungen und leiseren Flugzeugen. Der Wächter über das Tor, das die Schweiz für ihre exportorientierte Wirtschaft braucht, ist die Politik, nicht das Gericht.

Weiterführende Informationen

Environmental Protection – Aircraft Noise (ICAO): Balanced Approach to Aircraft Noise Management



Philip Kristensen,
Verbandsmanager

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