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Zivildienst: JA zu angemessenen Anpassungen

Zivildienst-JA-zu-angemessenen-Anpassungen. Ein Zivildienstleistender im Einsatz bei einer Trockensteinmauer.

Der leichte Zugang zum Zivildienst fördert den Opportunismus. Er entzieht der Armee einen Teil ihres bereits ausgebildeten und eingeteilten Personals. Auch schafft er eine ungerechte Situation für Unternehmen, welche die langen Abwesenheiten bestimmter Arbeitnehmender verkraften müssen, als auch für jene, die von sehr kostengünstigen Arbeitskräften profitieren. Die vorgeschlagene Revision setzt auf einige gezielte Massnahmen, um den Anstieg neuer Gesuche einzudämmen, insbesondere bei Personen, die bereits von der Armee ausgebildet wurden.

Opportunismus durch eine Kombination von Zivildienst und Militärdienst

Die eidgenössische Abstimmung vom 14. Juni 2026 enthält eine Vorlage, die natürlich die volle Aufmerksamkeit auf sich zieht – die Initiative „Keine 10-Millionen-Schweiz“. Es wäre jedoch falsch, die zweite Vorlage zu vernachlässigen, welche auch für Unternehmen von Interesse ist, auch wenn ihre Auswirkungen nicht vergleichbar sind. Es handelt sich um eine Änderung des Bundesgesetzes über den zivilen Ersatzdienst (Zivildienstgesetz, ZDG), die vom Parlament im September 2025 verabschiedet und per Referendum angefochten wurde. Ziel dieser Revision ist es, die Zulassungsbedingungen für den Zivildienst zu verschärfen.

Im Jahr 2009 wurde die Anforderung der Gewissensprüfung zugunsten der sogenannten „Tatbeweislösung“ aufgegeben: Die Bereitschaft, einen Zivildienst zu leisten, der länger dauert als der Militärdienst, gilt als ausreichender Beweis für das Vorliegen eines Gewissenskonflikts. Diese Vereinfachung wirkte sich unmittelbar auf die Zahl der Zulassungen zum Zivildienst aus, die bis dahin bei etwa 1500 pro Jahr lag und sich plötzlich auf 6700 mehr als vervierfachte. Seitdem ist sie auf einem hohen Niveau geblieben, liegt regelmässig über 6000 pro Jahr und erreichte im Jahr 2025 sogar 7200. Die Gesamtzahl der Zivildienstpflichtigen liegt derzeit bei über 60’000.

Die beunruhigendste Feststellung ist, dass ein erheblicher Anteil der Anträge von Personen stammt, die bereits einen Teil ihrer Wehrpflicht erfüllt haben. Sie entscheiden sich aus persönlichen Gründen für den Austritt aus der Armee, und zwar zu einem Zeitpunkt, zu dem die noch verbleibende Dienstzeit so gering ist, dass die zusätzliche Dauer des Zivildienstes keine abschreckende Wirkung mehr hat. Etwa ein Drittel der Zulassungen erfolgte nach Abschluss der Rekrutenschule und der Einteilung in die Armeeverbände. Zudem gehen zahlreiche Gesuche nach militärischen Kader-oder Fachausbildungen ein. Das bedeutet, dass der Armee eine wachsende Zahl von Personen verloren geht, die sie in ihren Beständen geführt und mit erheblichem Zeit- und Geldaufwand ausgebildet hat.

Arbeitskräfte, die für die Arbeit an einem anderen Ort abgezogen werden

Der zunehmende Umfang des Zivildienstes hat auch negative Auswirkungen auf die Privatwirtschaft. Arbeitgeber, die ohnehin schon Schwierigkeiten haben, Personal zu finden oder zu halten, sind gezwungen, lange Abwesenheiten bestimmter Mitarbeitender zu akzeptieren – und das aus Gründen, die nicht einmal mit der Sicherheit des Landes zusammenhängen. Hinzu kommt, dass viele Zivildienstleistende, die von ihrem regulären Arbeitsplatz abgezogen werden, anschliessend mit Arbeiten beschäftigt werden, die im normalen beruflichen Rahmen ausgeführt werden könnten; dies führt zu unlauterem Wettbewerb gegenüber anderen Arbeitnehmenden und Unternehmen. Zu den Einrichtungen, welche Zivildienstleistende beschäftigen, gehören Museen, Altersheime, karitative oder kulturelle Vereine sowie Bildungseinrichtungen, welche auf diese Weise von einem Pool an sehr kostengünstigen Arbeitskräften profitieren. Einige dieser Arbeitgeber berufen sich auf die Schwierigkeit, Personal zu finden oder es angemessen zu entlöhnen… Liesse man solche Gründe zu, müsste man alle Unternehmen tolerieren, die un- oder schlecht bezahlte Praktikanten beschäftigen.

Allgemeiner betrachtet kann man gar nicht oft genug betonen, dass der Zivildienst schon vom Grundsatz her fragwürdig ist, da die Wehrpflicht der Bürger durch den Staat ausschliesslich Verteidigungs- und Rettungsaufgaben vorbehalten sein sollte. Personen, welche diese Aufgaben nicht erfüllen können oder wollen, dürfen nicht unnötig aus dem Berufsleben herausgenommen und schon gar nicht mit Aufgaben betraut werden, die im Rahmen einer regulären beruflichen Tätigkeit erledigt werden können.

Gezielte, angemessene und sehr vernünftige Massnahmen

Ein erster Entwurf zur Revision des Zivildienstgesetzes scheiterte 2020 in den eidgenössischen Räten, zu einer Zeit, als man Covid fürchtete und nicht den Krieg. Im März 2022 forderten die Parlamentarierinnen und Parlamentarier den Bundesrat auf, die Arbeit wieder in Angriff zu nehmen. Die nun verabschiedete Revision soll dazu beitragen, den Anstieg der Zahl an Zivildienstleistenden einzudämmen, insbesondere bei Personen, die bereits einen Teil ihrer Wehrpflicht erfüllt haben.

Konkret wird von den Wehrpflichtigen, die in den Zivildienst wechseln, verlangt, dass sie dort mindestens 150 Tage Dienst leisten. Der Zugang zum Zivildienst wird denjenigen nicht mehr gestattet, die ihre Dienstzeit in der Armee bereits geleistet haben und sich lediglich ihrer militärischen Pflichten wie dem obligatorischen Schiessen entledigen wollen. Die den Zivildienstleistenden auferlegten Pflichten werden an die der Soldaten angeglichen, was insbe-sondere einen sich jährlich wiederholenden Einsatz beinhaltet. Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte, die den Zivildienst antreten wollen, können keinen Einsatz mehr beantragen, der mit ihrer beruflichen Tätigkeit in Verbindung steht und ihre Ausbildung verbessern oder ihre Erfahrung erweitern könnte.

Diese Massnahmen sind zielgerichtet, angemessen und sehr vernünftig. Sie werden der Armee helfen, ihren Personalbestand zu halten und ihre Anstrengungen nicht unnötig zu verschwenden. Ausserdem tragen sie dazu bei, das zu bekräftigen, was in der Verfassung und im Gesetz steht und was eine sehr grosse Mehrheit der Schweizerinnen und Schweizer kürzlich bestätigt hat, nämlich dass der Zivildienst eine Ausnahme bleiben muss und nicht nur eine Alternative zum Militärdienst.

Weiterführende Informationen

Bundesamt für Zivildienst ZIVI, 26.03.2026: Faktenblatt



Pierre-Gabriel Bieri,
Responsable politique institutions et sécurité

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