- Altersvorsorge, Aussenwirtschaft, Parlament, Politik, Steuern, Wirtschaft - Pierre-Gabriel Bieri
Sommersession der eidgenössischen Räte 2025

Sommersession der eidgenössischen Räte 2025: Auf die beiden Kammern des Parlaments wartet ein üppiges Mahl aus verschiedenen Dossiers, zu denen sich Centre Patronal bereits äusserte. Mehrere Vorlagen zum regulatorischen Rahmen für Unternehmen sind unterstützenswert, während Vorschläge im Bereich der Sozialversicherungen abzulehnen sind.
Arbeits- und Wettbewerbsrecht
Die Sommersession der Eidgenössischen Räte findet vom 2. bis 20. Juni statt. Die Parlamentarierinnen und Parlamentarier befassen sich mit mehreren wichtigen Vorlagen, die den regulatorischen Rahmen für Unternehmen, die Arbeitswelt und die Sozialversicherungen betreffen.
Als erstes steht im Nationalrat die Vorlage mit den beiden Änderungen des AVEG (Gesetz über die Allgemeinverbindlicherklärung von Gesamtarbeitsverträgen) zur Debatte. Auf die erste Änderung, die zwar die Sozialpartnerschaft fördert, aber institutionell umstritten ist und einen Gewissenskonflikt hervorruft, ist an dieser Stelle nicht weiter einzugehen. Die zweite Änderung (24.097, am 17.06. im Nationalrat) verdient uneingeschränkte Unterstützung: Sie macht die Finanzierung der paritätischen Kommissionen transparenter, indem sie allen Arbeitgebern und Arbeitnehmern, die einem allgemeinverbindlichen GAV unterstehen und Beiträge leisten, das Recht auf Einsicht in die Jahresrechnung einräumt. Der Minderheitsantrag, der eine formelle Genehmigung dieser Jahresabschlüsse durch denselben Personenkreis vorschreibt, ist definitiv abzulehnen, da er materiell nicht umsetzbar wäre.
Weiter gilt es, die Motion Candinas 24.3202 (am 11.06. im Ständerat) zur Verbesserung der Möglichkeiten zur Bekämpfung der Schwarzarbeit zu unterstützen. Sie verlangt, dass die Handelsregisterämter und die Betreibungs- und Konkursämter zur Zusammenarbeit mit den Kontrollorganen verpflichtet werden – eine Zusammenarbeit, die teilweise noch fehlt.
Zu den Themen, die unmittelbar für die Unternehmen von Interesse sind, gehört auch die Revision des Kartellgesetzes (23.047, am 04.06. im Nationalrat). Ziel ist es, die Praxis der Wettbewerbskommission (Weko) akzeptabler zu gestalten, indem die Weko verpflichtet wird, über die blosse Feststellung von Vereinbarungen zwischen Unternehmen hinauszugehen und die tatsächlichen – schädlichen oder nicht schädlichen – Auswirkungen bestimmter Verhaltensweisen zu prüfen. Dieses Ziel drohte nach den Beschlüssen des Ständerats zu scheitern, aber dank eines Kompromisses der Wirtschaftskommission des Nationalrats ist eine zufriedenstellende Lösung mit der Unterstützung der Wirtschaft in Griffnähe.
Sozialversicherungen
Im Bereich der Sozialversicherungen ist die parlamentarische Initiative Grossen, wonach der Status als Selbstständiger „unter Berücksichtigung des Parteiwillens“ zu gewähren ist (18.455, am 3. Juni im Nationalrat), abzulehnen. Der Status eines Arbeitnehmers wird nämlich von den AHV-Kassen auf der Grundlage objektiver Kriterien der Abhängigkeit oder Selbständigkeit bestimmt. Der Parteiwillen ist kein relevantes Bewertungskriterium. Dies führt sonst zu Rechtsunsicherheit und ermöglicht ein Schlupfloch für „Scheinselbständigkeit“, indem sich als selbständig deklariert (in der Regel, um die Sozialversicherungspflichten zu umgehen), wer in einem echten Abhängigkeitsverhältnis steht.
Der Ständerat befasst sich mit der Finanzierung der 13. AHV-Rente (24.073, am 12.06). Es ist wichtig, die von der Kommission als „nachhaltige Lösung bis zu einer umfassenderen Reform“ vorgestellte Bastelei an der Mehrwertsteuer und den Beiträgen abzulehnen. Eine grundlegende Reform ist notwendig. Sie muss ausgewogene Anstrengungen zwischen der Erhöhung der AHV-Einnahmen und der Senkung der Ausgaben vorsehen. Nur eine solche grundlegende Reform kann die Finanzierung der 13. Rente und möglicherweise weiterer zusätzlicher Forderungen sicherstellen. Bis diese Reform in Kraft ist, springt der AHV-Fonds zur Finanzierung in die Bresche.
Was die zusätzlichen Forderungen betrifft: Mehrere von Kantonen eingereichte Initiativen wollen die Einführung eines gesetzlichen Elternurlaubs (am 16.06. im Nationalrat). Mindestens drei davon sind nicht geeignet; eine (24.301, Genf), weil sie eine kantonale Zuständigkeit für den Elternurlaub fordert, der wenn überhaupt sinnvoll, abschliessend in die Zuständigkeit des Bundes gehört. Die beiden anderen (24.305, Wallis, und 24.311, Tessin), weil sie übertriebene Anforderungen stellen.
Zur Finanzierung der 13. AHV-Rente muss auf eine Strukturreform gesetzt und eine Bastelei an der Mehrwertsteuer und den Beiträgen abgelehnt werden.
Weitere Geschäfte, über die bereits viel geschrieben wurde
Die Parlamentarier werden sich weiterhin entschieden gegen die „Initiative für eine Zukunft“ der Jungsozialisten einsetzen, welche die Einführung einer Bundeserbschaftssteuer fordert (24.082, am 17.06. im Ständerat). Aus bekannten Gründen wird auch die Individualbesteuerung von Ehepaaren abgelehnt (24.026, am 03.06. im Ständerat und am 04.06. im Nationalrat). Ebenfalls abzulehnen ist die Initiative für eine engagierte Schweiz (Service-citoyen-Initiative, 24.079, am 18.06. im Ständerat). Schliesslich ist auch die Änderung des Kriegsmaterialgesetzes abzulehnen (25.024, am 11.06. im Ständerat), da die vom Bundesrat geforderte Ausnahmekompetenz bei der Wiederausfuhr von Waffen willkürlichen und möglicherweise neutralitätswidrigen Entscheidungen Tür und Tor öffnet; zu gegebener Zeit ist der Gegenvorschlag der Sicherheitspolitischen Kommission des Nationalrats zu akzeptieren, der lediglich eine zeitliche Begrenzung des Wiederausfuhrverbots vorsieht.
Die Änderung des Zivilgesetzbuches, die einen besseren Schutz von Gebäudeeigentümern vor Hausbesetzern ermöglicht, ist entschieden zu unterstützen (23.085, 02.06. im Ständerat und 10.06. im Nationalrat für allfällige letzte Differenzen). Im Bereich der Europapolitik sind auch die beiden Zwillingsmotionen „Vertrauen schaffen in die Fortführung der bilateralen Beziehungen mit der EU“ (24.3898 am 13.06. im Nationalrat und 24.4192 am 19.06. im Ständerat) zu unterstützen. Sie sind ein Beitrag zum Erfolg der nächsten bilateralen Verhandlungen.
Im Medienbereich ist der Nationalrat gefordert, die Volksinitiative „200 Franken sind genug“ (24.060, am 02.06. im Nationalrat) anzunehmen. Diese Initiative ist die einzige Option, um die Radio- und Fernsehgebühren für Unternehmen abzuschaffen. Dies, nachdem die Kommission vergeblich versuchte, einen Gegenvorschlag zu formulieren, der diese Forderung berücksichtigte. Gleichzeitig lohnt es sich, die parlamentarische Initiative Bauer (22.407, am 05.06. im Ständerat) zu unterstützen, die fordert, dass die regionalen Rundfunkveranstalter 6 bis 8% der Radio- und Fernsehgebühren erhalten.