Arbeitgeberhaftung für Gesundheitsschäden – Stresshaftung
 
				«Arbeit macht krank!» Hinsichtlich der Vermeidung von Berufskrankheiten, beruflich bedingter Krankheiten und Unfällen sowie der Haftungsfolgen existiert ein Dschungel von Rechtsgrundlagen. Diese zu ignorieren entpuppt sich spätestens bei Schadenersatz- und Genugtuungsforderungen der Arbeitnehmenden, gegebenenfalls von Hinterbliebenen als auch anlässlich der Geltendmachung von Regressansprüchen der Versicherung als schlechte Taktik, denn die Folgen davon können dem Unternehmen erhebliche Kosten verursachen.