- Parlament, Politik, Wirtschaft - Pierre-Gabriel Bieri
JA zur e-ID: vernünftig und freiwillig
JA zur e-ID: vernünftig und freiwillig. Ein neues System für die elektronische Identität, das seit dem Scheitern im Jahr 2024 überarbeitet wurde, wird nun allen Interessierten zur Verfügung stehen. Die E-ID wird einen zusätzlichen Vorteil bei den Digitalisierungsprozessen darstellen, die unsere Gesellschaft und unsere Wirtschaft prägen. Sie wird keine privaten Dienstleister in Anspruch nehmen, einer dezentralen Logik folgen und vor allem niemandem aufgezwungen werden.
Ein einzigartiges, einfaches und sicheres Identitätszertifikat
Bei den Abstimmungen vom 28. September geht es auch um das neue „Bundesgesetz über den elektronischen Identitätsnachweis und andere elektronische Nachweise“, kurz „E-ID-Gesetz (BGEIDG)“, das mit einem Referendum angefochten wurde. Die Einführung einer offiziellen elektronischen Identität, denn darum geht es hier, ist eine lang erwartete Neuerung, die natürlich für Privatpersonen, aber auch für viele Unternehmen nützlich ist – für ihre Online-Transaktionen mit Kunden oder anderen Unternehmen.
Die elektronische Identität (E-ID) ist ein Ausweisdokument, ähnlich wie eine Identitätskarte oder ein Reisepass, wird jedoch in digitaler Form ausgestellt. Sie wird auf dem Smartphone gespeichert, durch einen persönlichen Code oder eine biometrische Kontrolle geschützt und ermöglicht es ihrem Inhaber, sich bei einer Online-Transaktion zu identifizieren oder seine Kontaktperson zu identifizieren. Bereits heute gibt es Identifizierungssysteme, die mit bestimmten Behörden, Banken oder anderen Unternehmen verbunden sind, die Online-Dienste anbieten. Die E-ID kann diese verschiedenen Systeme ersetzen. Sie kann auch für andere Online-Dienste verwendet werden, die sich heute mit Kundenkonten begnügen, die ohne formelle Identifizierung erstellt wurden. Sie wird dieselben Daten enthalten wie unsere physischen Ausweise, aber nur diejenigen liefern, die für die angeforderte Transaktion erforderlich sind – beispielsweise durch Bestätigung des Alters eines Kunden, ohne dessen Identität anzuzeigen.
Mit anderen Worten: Die E-ID, die in mehreren anderen Ländern bereits bekannt ist, soll Online-Transaktionen mit Kunden, Behörden, Finanzdienstleistern oder anderen Partnern einfacher, schneller und sicherer machen. Sie ist ein weiterer Vorteil im Digitalisierungsprozess, der unsere Gesellschaft und unsere Wirtschaft prägt.
Man darf misstrauisch sein, aber man muss den Gesetzestext lesen
Dennoch wird diese Innovation von einem Teil der Bevölkerung als potenziell gefährlich angesehen. Die künftige E-ID steht insbesondere im Verdacht, gross angelegten Hackerangriffen Tür und Tor zu öffnen, unsere privaten Daten an die Internetgiganten zu liefern oder eine soziale Kontrolle der Bürger einzuführen. Diese Vorbehalte sollten nicht unbedingt auf die leichte Schulter genommen werden: Die Digitalisierung bringt enorme Vorteile mit sich, birgt aber auch zahlreiche Gefahren, sodass ein Mindestmass an Misstrauen ein gesunder Reflex ist. Allerdings muss Misstrauen auf einer rationalen Analyse beruhen. Im vorliegenden Fall scheint die Ablehnung der E-ID jedoch vor allem durch ein tiefsitzendes Misstrauen gegenüber der digitalen Welt einerseits und den Behörden andererseits motiviert zu sein.
Die vorgebrachten Vorwürfe entsprechen nicht dem, was schwarz auf weiss im Gesetzestext steht. So wird der Bund, und nur er allein, die offizielle E-ID über eine von den Dienststellen der Bundesverwaltung betriebene „Vertrauensinfrastruktur“ ausstellen. Dies ist einer der Hauptunterschiede zum Entwurf von vor vier Jahren, der vor allem wegen der Rolle privater Anbieter und der diesbezüglich geäusserten Befürchtungen abgelehnt worden war. Was heute vorgeschlagen wird, ist ein vollständig staatliches System mit den damit verbundenen möglichen technischen und finanziellen Belastungen, von dem jedoch nicht ersichtlich ist, was es den „Big Five“ bieten könnte.
„Misstrauen ist ein gesunder Reflex, muss aber auf einer rationalen Analyse beruhen.“
Eine Option, keine Verpflichtung
Ein weiterer vertrauensbildender Faktor ist die Tatsache, dass die E-ID an Personen ausgestellt wird, die sie beantragen, ohne in einer zentralen Datenbank gespeichert zu werden. Die Inhaber sind für sie ebenso verantwortlich wie für ihre physische Identitätskarte. Die „Vertrauensinfrastruktur“ des Bundes dient dazu, die Gültigkeit einer E-ID zu bestätigen, wenn ihr Inhaber sie verwendet, enthält aber nicht die E-ID selbst.
Schliesslich muss betont werden – und dies ist zweifellos das grundlegendste Argument –, dass die E-ID nicht obligatorisch ist. Artikel 25 des Gesetzes besagt ausdrücklich, dass jeder, der die E-ID als Nachweis akzeptiert, auch einen physischen Ausweis akzeptieren muss, wenn der Inhaber persönlich erscheint. Eine so klare Bestimmung zu einem so emotionalen Thema kann nicht einfach umgangen oder heimlich geändert werden: Dazu wäre eine Abstimmung im Parlament erforderlich, die durch ein Referendum angefochten werden könnte.
Es ist nicht auszuschliessen, dass dieser neue Identitätsnachweis im Gebrauch mögliche Mängel aufweist, die behoben werden müssen. Das ist bei jeder technischen Innovation der Fall, und jeder weiss, dass es kein Nullrisiko gibt (auch nicht bei physischen Ausweisdokumenten). Aber die E-ID basiert gemäss dem Text, über den wir abstimmen, auf vernünftigen Entscheidungen und stellt vor allem nur eine Option dar, die denjenigen zur Verfügung steht, die sie nutzen möchten. Skeptiker und Gegner haben das Recht, darauf zu verzichten; es steht ihnen jedoch nicht zu, der gesamten Bevölkerung den Zugang zu diesem neuen Instrument zu verbieten.
