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- Parlament, Politik, Wirtschaft - Pierre-Gabriel Bieri

Herbstsession: Rahmenbedingungen für Unternehmen erhalten

Herbstsession Rahmenbedingungen für Unternehmen erhalten. Luftaufnahme Bundeshaus von süd-ost aus.

Herbstsession: Rahmenbedingungen für Unternehmen erhalten. In der Herbstsession der eidgenössischen Räte vom 8. bis 26. September kann das eidgenössische Parlament mit seinen Entscheidungen die Rahmenbedingungen für Schweizer Unternehmen positiv oder negativ beeinflussen. Eine Einordnung der wirtschaftsrelevanten Geschäfte.

Weitere Belastungen für Unternehmen vermeiden

Die Debatten werden von den neuen US-Zöllen überschattet. Zurecht fordert die Wirtschaft eine Politik, welche Verbesserungen bei den Rahmenbedingungen in der Schweiz, oder zumindest keine Verschlechterung zur Folge hat. Dabei denken wir nicht nur an die Bedrohung durch die sozialdemokratische Initiative für Kindertagesstätten (24.058, im Ständerat), sondern vor allem auch an die neue eidgenössische Betreuungszulage (21.403, im Ständerat). Diese ist so gut wie beschlossen und würde in ihrer aktuellen Ausgestaltung die finanzielle Belastung der Arbeitgeber erhöhen und gleichzeitig in verschiedenen Kantonen bereits bestehenden Massnahmen in Frage stellen.

Unter den weiteren Vorlagen, die speziell die Arbeitswelt betreffen, ist auch die parlamentarische Initiative Burkart (16.484, im Nationalrat, bereits neun Jahre alt!) zu nennen, welche eine Lockerung der Bedingungen für Telearbeit fordert. Der von der Mehrheit der Kommission vorgeschlagene Entwurf, welcher die relevanten Anpassungen im Arbeitsgesetz vorsieht, verdient volle Unterstützung. Allerdings sollte die Gesetzgebung nicht ohne Notwendigkeit überladen werden, weshalb die Einführung eines „Telearbeitsvertrages“ im Obligationenrecht abzulehnen ist, da dessen allgemeine Bestimmungen eine Regelung der erforderlichen Modalitäten durch unternehmensinterne Reglemente oder den Arbeitsvertrag bereits ermöglichen.

Weiter ist es wichtig, die Sozialpartnerschaft zu stärken. Dies im Rahmen der Revision des Bundesgesetzes über die Allgemeinverbindlicherklärung von Gesamtarbeitsverträgen (AVEG). Weniger hinsichtlich des bedauerlichen Vorrangs der Gesamtarbeitsverträge gegenüber dem kantonalen Recht, sondern vielmehr in Bezug auf die Transparenz der Rechnungslegung der paritätischen Kommissionen (24.097, im Ständerat).

Schliesslich sei noch die Revision des Kartellgesetzes (23.047, im Nationalrat und im Ständerat) erwähnt. Hier zeichnet sich ein erfreulicher Ausgang ab, sofern der Ständerat den letzten Beschlüssen des Nationalrats folgt. Diese beinhalten eine Einzelfallprüfung der untersuchten Dossiers, welche sowohl qualitative als auch quantitative Elemente berücksichtigt, um den tatsächlich schädlichen Charakter einer Vereinbarung oder das missbräuchliche Verhalten eines Unternehmens nachzuweisen.

Sozialversicherungen: langfristig denken

Es ist nun am Nationalrat, sich mit der Finanzierung der 13. AHV-Rente (24.073) zu befassen. Während die ursprüngliche Fassung des Bundesrats bereits dadurch zu beanstanden war, dass sie eine grundlegende Reform ausschloss, könnten die vom Ständerat hinzugefügten Änderungen die Steuerzahler noch stärker belasten, aber auch direkt auf die Arbeitskosten durchschlagen, ohne dass eine echte Reform in Aussicht steht. Das ist alles andere als ein vielversprechender Weg!

Gleichzeitig sind auf dem Gebiet der Sozialversicherungen mehr oder weniger sinnvolle Motionen hängig. Die Motion 25.3544 (eingereicht im Ständerat) zum Zeitpunkt der Rentenauszahlung bewirkt nichts Sinnvolles und verdient keine Unterstützung. Das Gleiche gilt für die Motion 24.4597 (Nationalrat), die einen standardisierten Zugang zu den persönlichen Vorsorgedaten fordert: Sie ist in unzulässiger Weise zentralistisch ausgerichtet.

Unterstützung verdient hingegen die Motion 25.3713 (Ständerat), die eine gesetzliche Grundlage für die Schuldentilgung der IV gegenüber der AHV fordert: Die Idee ist zu begrüssen.

Energie und Mobilität sind auch Rahmenbedingungen

Die Änderung des Energiegesetzes (23.051, im Nationalrat und im Ständerat) zielt darauf ab, die Verfahren für Grossprojekte zum Bau neuer Produktionsanlagen, insbesondere Wasserkraftwerke, zu beschleunigen. Nach mehreren Beratungen in den zuständigen Kommissionen  ist es nun an der Zeit, die vorgeschlagene Fassung voranzutreiben, welche relativ ausgewogen ist und akzeptable Beschwerdemöglichkeiten beinhaltet. Ein weiteres interessantes Thema im Bereich Energie ist die Motion 25.3943 (im Nationalrat), die den Bund dazu auffordert, eine Energiespeicher-Strategie zu entwickeln. Die Speicherung ist in der Tat ein Schlüsselfaktor für die Energieversorgung unseres Landes. Es ist dringend notwendig, die Förderung modernster Technologien in diesem Bereich in Betracht zu ziehen – einschliesslich der Technologie zur Umwandlung von überschüssigem Strom aus erneuerbaren Quellen in speicherbaren Wasserstoff (Power-to-gas).

Im Bereich der Mobilität schlägt der Bundesrat eine Revision des Schwerverkehrsabgabegesetzes (25.058, im Nationalrat) vor, wonach diese Abgabe ab 2029 auch auf Elektro-Lkw erhoben werden soll (mit Rabatten bis 2035). Die Lösung erscheint fair und angemessen, um die Finanzierung des Strasseninfrastrukturfonds mit einer ausreichenden Anpassungsfrist aufrechtzuerhalten. Die Motion 25.3949 (im Nationalrat) fordert zu Recht, dass die bisher für den Huckepackverkehr (Bahnwaggons mit ganzen Lastwagen) vorgesehenen finanziellen Mittel auf den viel effizienteren kombinierten Verkehr (Container oder nur Anhänger) umgeleitet werden.

Neben zahlreichen anderen Themen plädieren wir zudem für mehr Transparenz der Bundesverwaltung in Sachen Verrechnungssteuer (Motion 25.3940, im Nationalrat).

Aus folgenden Überlegungen ist der Volksinitiative „200 Franken sind genug!“ (Geschäft 24.060, im Ständerat) zuzustimmmen: bereits die Vorlage des Bundesrates sah vor, das weiterhin 85`000 Unternehmen abgabepflichtig bleiben. Anfang dieses Jahres versuchte die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrates (KVF-N) zweimal vergeblich, einen Schritt weiterzugehen und die Unternehmensabgabe ein für alle Mal abzuschaffen. Sie reichte im Januar eine erste parlamentarische Initiative ein (die im Februar von der Ständeratskommission (KVF-S) abgelehnt wurde) und im März eine zweite (die im April ebenfalls von der KVF-S abgelehnt wurde). Dieser bedauerliche Misserfolg bedeutet, dass nur der Vorschlag des Bundesrates als Gegenentwurf vorgelegt wird und dass damit nur die Initiative „200 Franken sind genug“ die Aussicht auf eine echte Abschaffung der Unternehmensabgabe bietet.

Zusammenfassung als pdf – download (1 S. / A4):




Pierre-Gabriel Bieri,
Responsable politique institutions et sécurité

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