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- Bern - Thomas Schaumberg

Es geht um mehr als das Impfzertifikat – Ja zum Covid-19-Gesetz

Gesetz, Abstimmung

Am 28. November 2021 wird über das Covid-19-Gesetz abgestimmt. Die Gegner haben vor allem die Abschaffung des Covid-Zertifikats zum Ziel. Ein Nein würde jedoch nicht nur die Reisefreiheit und Pandemiebekämpfung gefährden, sondern hätte auch wegen wegfallender Finanzhilfen negative Folgen für die Wirtschaft.

Zweite Abstimmung gegen das Covid-Gesetz

In Kürze entscheiden die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger über das Covid-19-Gesetz. Mit dem Gesetz können die von der Pandemie betroffenen Menschen und Unternehmen unterstützt werden. Das Parlament hat das Gesetz mehrmals dem Verlauf der Pandemie angepasst. Es hat unter anderem Finanzhilfen ausgeweitet und die rechtlichen Grundlagen für das Covid-Zertifikat geschaffen. Gegen die Anpassungen vom 19. März 2021 wurde das Referendum ergriffen.

Die Freunde der Verfassung, das Netzwerk Impfentscheid und das Aktionsbündnis Urkantone hatten Anfang Juli rund 187’000 Unterschriften bei der Bundeskanzlei eingereicht. Zum Schutz vor Covid oder anderen Krankheiten genügen ihres Erachtens die bestehenden Gesetze. Nach Ansicht der Komitees führt die Gesetzesänderung auch zu einer Spaltung der Schweiz, zu einer Diskriminierung von Ungeimpften, zu einem indirekten Impfzwang und zu einer massiven Überwachung von allen.

Über das Covid-19-Gesetz wurde bereits einmal abgestimmt. Gegen die Fassung vom 25. September 2020 war das Referendum zustande gekommen. In der Abstimmung vom 13. Juni 2021 nahmen die Stimmberechtigten das Gesetz mit 60 Prozent an.

Grundlage für Finanzhilfen und Covid-Zertifikat

Mit der Änderung des Gesetzes im März 2021 hat das Parlament Finanzhilfen auf Betroffene ausgeweitet, die bis dahin nicht unterstützt werden konnten, und hat die Bundesbeiträge an die Massnahmen erhöht. So wurde die Härtefallhilfe auf zusätzliche Unternehmen ausgeweitet, die wegen der Pandemie vorübergehend schliessen mussten oder hohe Umsatzeinbussen erlitten. Insbesondere für Selbstständigerwerbende ganz wichtig ist die Ausweitung des Erwerbsersatzes. Anspruch auf Corona-Erwerbsersatz hat neu, wer einen Umsatzrückgang von 30 statt wie vorher 40 Prozent hat. Mit der Ausweitung der Kurzarbeitsentschädigung sollen Kündigungen verhindert und Arbeitsplätze gerettet werden. Arbeitslose Personen haben zudem Anspruch auf zusätzliche Taggelder der Arbeitslosenversicherung.

Für die durch Corona arg gebeutelte Eventbranche gibt es die Möglichkeit von Entschädigungen für Publikumsanlässe von überkantonaler Bedeutung, die wegen Corona nicht stattfinden konnten oder können. Die Finanzhilfen für Institutionen der familienergänzenden Kinderbetreuung, die wegen Corona schliessen mussten, wurden ausgeweitet; unterstützt werden neu auch Institutionen der öffentlichen Hand. Im Bereich Kultur und Kulturschaffende wurde die Finanzhilfe ausgeweitet auf freischaffende Künstlerinnen und Künstler.

Neben den Bestimmungen zu den finanziellen Massnahmen nahm das Parlament am 19. März 2021 auch folgende Punkte in das Gesetz auf, um mit der Entwicklung der Pandemie Schritt zu halten: Es hat die gesetzliche Grundlage für das Covid-Zertifikat geschaffen, das Contact-Tracing weiterentwickelt sowie die Förderung von Covid-Tests sowie die Beschaffung und Herstellung von wichtigen medizinischen Gütern geregelt. Ausserdem werden mit der Änderung geimpfte und genesene Personen von der Kontaktquarantäne befreit.

Ein Ja schafft Rechtssicherheit

Die Abstimmung von Ende November 2021 bezieht sich nur auf die Änderungen des Covid-19-Gesetzes vom 19. März 2021. Die restlichen Bestimmungen des Gesetzes bleiben unabhängig vom Ausgang der Abstimmung in Kraft. Werden diese Änderungen von der Stimmbevölkerung abgelehnt, treten diese ein Jahr später ausser Kraft, also am 19. März 2022. Dies beträfe zum Beispiel die Ausweitung der Härtefallhilfe, die Ausweitung des Erwerbsersatzes für Selbstständigerwerbende und die Möglichkeit für den Bundesrat, die Höchstbezugsdauer der Kurzarbeitsentschädigung auf 24 Monate zu erhöhen. Schliesslich muss auch davon ausgegangen werden, dass die finanziellen Unterstützungsbeiträge für Pandemiebetroffene gefährdet wären. Das ist absolut nicht im Sinne der Wirtschaft. Vielmehr braucht die Wirtschaft eine möglichst weitgehende Rechtssicherheit – auch und gerade in der Krise.

Das Covid-Zertifikat vereinfacht Auslandreisen und Auslandaufenthalte, ermöglicht die Durchführung bestimmter Veranstaltungen und verhindert Schliessungen. Ein Nein zu den Änderungen des Gesetzes würde die bewährte Krisenbewältigung gefährden. Der Bundesrat, eine grosse Mehrheit des Parlaments und grosse Teile der Wirtschaft unterstützen die Vorlage, weil das Gesetz für die weitere Bekämpfung der Corona-Pandemie zentral ist. Es bleibt zu hoffen, dass sich die Stimmberechtigten dessen bewusst sind und zum zweiten Mal JA zum Covid-19-Gesetz sagen!



Thomas Schaumberg,
Verbandsmanager

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