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13. AHV-Rente: Plünderung eines solidarischen Sozialwerks

Im Bild zu sehen ist eine Frau, die ein Sparschwein mit einem Hammer zertrümmert. 13. AHV-Rente: Plünderung eines solidarischen Sozialwerks Die erste unserer drei Säulen der Altersvorsorge ist finanziell fragil, aber sozialpolitisch essenziell wichtig. Die Ausrichtung einer 13. AHV-Rente würde einen gigantischen Betrag zu Lasten der aktiven Generationen bedeuten, eine umgekehrte Solidarität von Arm zu Reich verursachen und den Generationenvertrag untergraben.

13. AHV-Rente: Plünderung eines solidarischen Sozialwerks. Die erste unserer drei Säulen der Altersvorsorge ist finanziell fragil, aber sozialpolitisch essenziell wichtig. Die Ausrichtung einer 13. AHV-Rente würde einen gigantischen Betrag zu Lasten der aktiven Generationen bedeuten, eine umgekehrte Solidarität von Arm zu Reich verursachen und den Generationenvertrag untergraben. 

Verfassungsziel: Nachhaltigkeit

Die AHV stellt die erste Säule der schweizerischen Altersvorsorge dar und basiert auf dem Umlageverfahren. Die Beiträge werden paritätisch auf das gesamte Einkommen erhoben, während die Leistungen plafoniert sind. Diejenigen, die nur geringe Beiträge einbezahlt haben, erhalten ähnliche oder sogar höhere Leistungen als die grössten Beitragszahler, da die AHV allen Bezügern die finanziellen Mittel für den Existenzgrundbedarf bietet, wenn nötig auch mittels Ergänzungsleistungen. Jüngsten Schätzungen zufolge erhalten mehr als 90% der Bezüger auf diese Weise Gesamtleistungen, die höher sind als die gesamten Beiträge, welche sie in einem ganzen Arbeitsleben paritätisch mit ihrem Arbeitgeber eingezahlt haben. Diese Umverteilung ist gewollt. Durch sie wird ermöglicht, dem Drei-Säulen-Konstrukt ein solidarisches Fundament zu verleihen.

Die Verfassung sieht in Art. 111 Abs. 2 folgenden Grundsatz vor: “Der Bund sorgt dafür, dass die eidgenössische Alters‑, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung sowie die berufliche Vorsorge ihren Zweck dauernd erfüllen können”. Dies impliziert einerseits, dass die AHV solide finanziert sein muss, und andererseits, dass der Vertrag zwischen den Generationen derart ausgestaltet werden muss, dass jede Generation von den Leistungen profitieren kann. Die Finanzierung der AHV ist jedoch fragil. Ende 2022 deckte der AHV-Ausgleichsfonds bereits nur noch 98,4% der Ausgaben eines Jahres, ungeachtet der gesetzlichen Verpflichtung, eine Quote von mindestens 100% auszuweisen. Diese Deckungslücke entstand trotz der jüngsten Finanzspritze (Steuerreform und AHV-Finanzierung, STAF), bei welcher die Einnahmeseite der AHV insbesondere durch die Erhöhung der Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträge gestärkt wurde. Und trotz der Verabschiedung der Reform AHV 21, welche anfangs 2024 in Kraft tritt, rechnet das Bundesamt für Sozialversicherungen bereits ab 2030 wieder mit einem negativen Umlageergebnis.

Ungleichgewicht zwischen den Generationen

Damit die AHV ihre Funktion nachhaltig erfüllen kann, muss sich der Vertrag zwischen den Generationen im Gleichgewicht befinden. Die Abgaben müssen tragbar und über die Zeit hinweg stabil sein, und keine Generation darf auf Kosten einer anderen bevorzugt werden. Die aktuelle Situation der AHV erfüllt diese Kriterien nicht: Die Abgaben sind bereits erhöht worden und die heutigen Erwerbstätigen müssen mehr Beiträge zahlen als ihre Eltern. Darüber hinaus ist die AHV bei weitem nicht der einzige Bereich, in dem Rentner gegenüber Erwerbstätigen privilegiert werden. Ungeachtet des sechsmal höheren Medianvermögens von Haushalten mit mindestens einem Rentner im Vergleich zu Haushalten mit Erwerbstätigen reichen die Vorteile für Rentner vom Mieterschutz über altersneutrale KVG-Prämien, die Besteuerung von Grundbesitz bis hin zu einer Vielzahl von weiteren AHV-Ermässigungen.

„Die jährlichen Ausgaben für eine 13. AHV-Rente entsprechen den Kosten für den Bau von zwei zusätzlichen Strassentunneln am Gotthard jedes Jahr.

Gewaltige Grössenordnungen

Trotz besorgniserregender AHV-Finanzperspektiven und des beschriebenen Ungleichgewichts zwischen den Generationen wird im Frühjahr 2024 eine Initiative zur Abstimmung kommen, die sich für die Ausrichtung einer 13. monatlichen AHV-Rente einsetzt. Die Initiative schlägt vor, die Konten der ersten Säule durch zusätzliche jährliche Ausgaben in der Höhe von rund 5 Milliarden Franken weiter zu belasten. Dies entspricht den Kosten für den Bau von zwei zusätzlichen Strassentunneln am Gotthard jedes Jahr oder dem Jahresbudget der Armee, die doch als so teuer gilt. Aus Finanzierungssicht würde dies einer Verdoppelung der derzeitigen jährlichen AHV-Einnahmen aus der Mehrwertsteuer gleichkommen. Hinzu kämen angesichts der demografischen Entwicklung die Kosten für weitere notwendige Stabilisierungen.

Sozial nicht vertretbar und finanziell ruinös

Die Initiative schlägt vor, mehr Leistungen an den Teil der Bevölkerung auszuschütten, der diese am wenigsten benötigt. Die zusätzlichen Ausgaben müssten durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer und höheren Beiträgen zulasten der Arbeitnehmern und der Unternehmen finanziert werden. Dies würde im Endeffekt bedeuten, dass die in der Summe ärmeren aktiven Erwerbstätigen zusätzlich geschröpft werden, um neue Leistungen an die in der Summe reicheren Rentner zu verteilen.

Mehr Leistungen zu erhalten, ohne diese finanzieren zu müssen, ist natürlich ein verlockendes Angebot, doch handelt es sich dabei um einen Affront gegen den bereits strapazierten Generationenvertrag. «Für ein besseres Leben im Alter» – um diesem Anspruch näher zu kommen, müssen andere Massnahmen ergriffen werden, als die begrenzten Ressourcen der nachfolgenden Generationen zu plündern. Um die erste Säule zu stärken und dieses solidarische Fundament der Schweizer Altersvorsorge nachhaltig zu sichern, ist eine solide Finanzierung das Gebot der Stunde, und nicht die Aufzehrung der (zu) mageren Reserven.

Weiterführende Informationen zum Thema “13. AHV-Rente: Plünderung eines solidarischen Sozialwerks

Medienmitteilung SGK-N vom 21.10.2022: Ablehnung der Volksinitiative für eine 13. AHV-Rente

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Markus Hugentobler, 29.04.2019, AHV-Defizit: nächste Schritte



Brenda Duruz-McEvoy,
Responsable de la politique sociale, experte en prévoyance

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