Aktuell

- Bern - Pierre-Gabriel Bieri

Pflegeinitiative: NEIN zur Initiative, grünes Licht für den Gegenvorschlag

Pflegepersonal, Ausbildung stärken, Nein zur Initiative, Ja zum Gegenvorschlag

Die Pflegeinitiative, über die das Schweizer Volk am 28. November abstimmen wird, mag auf den ersten Blick sympathisch wirken, enthält aber überzogene, etatistische und zentralistische Forderungen. Der vom Parlament ausgearbeitete Gegenvorschlag, welcher im Falle einer Ablehnung der Initiative in Kraft treten wird, nimmt die berechtigten Anliegen der Initiative – insbesondere im Bereich der Ausbildung – auf, ohne jedoch die Arbeits- und Lohnbedingungen auf Bundesebene regeln zu wollen.

Spezifische Forderungen

Die Volksinitiative „Für eine starke Pflege (Pflegeinitiative)“ wird am 28. November zur Abstimmung kommen. Bundesrat und Parlament empfehlen, die Initiative abzulehnen und einen vernünftigeren indirekten Gegenvorschlag sofort in Kraft zu setzen. Den ersten Umfragen zufolge ist die Bevölkerung jedoch begeistert von der Initiative, die insofern sympathisch und harmlos erscheint, als dass sie eine Berufsgruppe fördert, die allgemein geschätzt wird und von der viele glauben, sie in Zukunft in Anspruch nehmen zu müssen.

Was beinhaltet die Initiative konkret? Sie fordert die Aufnahme eines neuen Artikels 117c „Pflege“ in die Bundesverfassung, welcher festlegt, dass Bund und Kantone „die Pflege als wichtigen Bestandteil der Gesundheitsversorgung“ anerkennen und fördern, „für eine ausreichende, allen zugängliche Pflege von hoher Qualität“ sorgen und zudem sicherstellen, „dass eine genügende Anzahl diplomierter Pflegefachpersonen für den zunehmenden Bedarf zur Verfügung steht und dass die in der Pflege tätigen Personen entsprechend ihrer Ausbildung und ihren Kompetenzen eingesetzt werden“.

Dieser neue Artikel soll durch Übergangsbestimmungen mit konkreteren Forderungen ergänzt werden: Der Bund soll unter anderem Vorschriften über die Entlöhnung der Pflege, die Arbeitsbedingungen der in der Pflege beschäftigten Arbeitskräfte und deren berufliche Entwicklungsmöglichkeiten erlassen. Vorgesehen ist auch, dass Pflegefachpersonen bestimmte Leistungen eigenverantwortlich und ohne ärztliche Verordnung erbringen und mit den Krankenkassen abrechnen können.

Der Bundesrat hätte eineinhalb Jahre Zeit, „wirksame Massnahmen“ zu ergreifen, um den Mangel an qualifizierten Pflegefachpersonen zu beheben, bis das Parlament eine Umsetzungsgesetzgebung verabschiedet hat.

Ein Gegenvorschlag, welcher die Spreu vom Weizen trennt

Die Initiative wurde 2017 vom Schweizerischen Berufsverband der Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner SBK eingereicht, der es als notwendig erachtete, dass die öffentlichen Behörden auf den Mangel an Pflegepersonal reagieren. Es werden zu wenig neue Fachkräfte in diesem Bereich ausgebildet und bei den bereits ausgebildeten Personen besteht eine Tendenz, dass sie den Beruf aufgeben. Der Einsatz von ausländischem Personal kann diese Situation, die sich mit der Alterung der Bevölkerung und der zunehmenden Inanspruchnahme von Pflegediensten noch verschärfen dürfte, nur bedingt abfedern.

Der Bundesrat und das Parlament bestreiten diese Analyse nicht. Sie haben einen Gegenvorschlag ausgearbeitet, welcher der Hauptforderung der Initiative nach Ausbildung Rechnung trägt: Für eine Aus- und Weiterbildungsoffensive wird ein Budget von bis zu einer Milliarde Franken bereitgestellt. Auf der anderen Seite schliesst der Gegenvorschlag aber zu Recht die zentralistische Regelung der Arbeitsbedingungen und der Entlöhnung auf Bundesebene aus.

Während der Bund seinen Pflichten betreffend Finanzierung und Schaffung der Rahmenbedingungen im Gesundheitswesen gerecht werden muss, obliegt es den Kantonen, das Gesundheitswesen in der Praxis zu organisieren und den Zugang zur Versorgung zu gewährleisten. Was die Arbeitsbedingungen betrifft, so werden diese von den Arbeitgebern (Kantone, Spitäler, Kliniken, Spitexorganisationen usw.) unter Berücksichtigung allfälliger Gesamtarbeitsverträge festgelegt.

Ablehnung einer etatistischen und zentralistischen Initiative

Indem die Initiative versucht, eine eidgenössische Regelung der Arbeitsbedingungen und der Entlöhnung zu erzwingen, zeigt sie ihr etatistisches und zentralistisches Gesicht, was nicht der gelebten Praxis in der Schweiz entspricht und nie zu zufriedenstellenden Ergebnissen führt. Eine solche Regelung könnte zudem einen unglücklichen Präzedenzfall für andere Berufsgruppen schaffen, gleiches einzufordern.

Darüber hinaus birgt das Recht der Pflegefachkräfte, Pflegeleistungen eigenständig zu erbringen und abzurechnen, die Gefahr eines erheblichen Kostenanstiegs für die Krankenkassen und damit für die Versicherten, was sicherlich nicht wünschenswert ist. Der Gegenvorschlag hat auch diese Forderung aufgenommen, allerdings mit einem eingebauten Mechanismus zur Überwachung und Begrenzung durch die Kantone.

Wir können den eidgenössischen Räten dankbar sein, dass sie einen vernünftigen Gegenvorschlag erarbeitet haben, der überzogene gewerkschaftliche Forderungen ausklammert und sich auf die berechtigten Anliegen der Ausbildung konzentriert. Leider fanden diese politischen und finanziellen Zugeständnisse keinen Widerhall bei den Verfassern der Initiative, welche es vorzogen, ihren Text beizubehalten. Daher empfehlen wir, NEIN zur Pflegeinitiative zu stimmen, wohl wissend, dass ein solider Gegenvorschlag bereit steht, in Kraft zu treten.

Weiterführende Informationen:

Artikel vom 01.07.2019, Martin Kuonen, Direktor Centre Patronal Bern zur Pflegeinitiative: NEIN zur Verfassungsänderung, JA zu einem sinnvollen Gegenvorschlag

Information des BR

Volksinitiative «Für eine starke Pflege (Pflegeinitiative)»; Quelle Video: Der Schweizerische Bundesrat



Pierre-Gabriel Bieri,
Responsable politique institutions et sécurité

Teilen :