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- Bern - Markus Hugentobler

Justiz-Initiative – welch schweres Los!

Bundesgericht Lausanne

Die Justiz-Initiative verlangt, dass die Bundesrichterinnen und Bundesrichter künftig durch das Los statt durch das Parlament bestimmt werden. Die Initiantinnen und Initianten wollen damit eine Entflechtung von Justiz und Politik erreichen. Bundesrat und Parlament lehnen die Initiative zu Recht ab, denn das Losverfahren eignet sich nicht als Wahlinstrument: anstelle eines demokratischen Verfahrens würde der Zufall regieren.

Zielscheibe Parteienproporz

Die Volksinitiative „Bestimmung der Bundesrichterinnen und Bundesrichter im Losverfahren (Justiz-Initiative)“, über welche die Schweizer Stimmbevölkerung am 28. November 2021 abstimmen wird, will ein neues Wahlverfahren einführen: Künftig sollen Bundesrichterinnen und Bundesrichter durch das Los bestimmt werden. Heute wählt oder bestätigt das Parlament die Bundesrichterinnen und Bundesrichter alle sechs Jahre. Das Parlament achtet dabei auch auf eine angemessene Vertretung der politischen Parteien (sogenannter Parteienproporz).

Aus Sicht der Initiantinnen und Initianten der Justiz-Initiative beeinträchtigt das heutige Wahlverfahren die richterliche Unabhängigkeit. Nach Meinung des Initiativkomitees können Bundesrichterinnen und Bundesrichter im heutigen System kaum unabhängig urteilen, weil sie eine Nichtwiederwahl fürchten müssen, wenn sie ihre Entscheide nicht getreu der Parteilinien fällen. Darin erkennt das Komitee eine Verletzung der Gewaltentrennung zwischen Politik und Justiz. Auch wird kritisiert, Parteilose hätten keine Chance, ans Bundesgericht gewählt zu werden, weshalb viele Spitzenleute gar nicht zur Wahl anträten. Andere würden entgegen ihrer Überzeugung Mitglied in einer Partei oder wechselten diese, um ihre Chancen zu verbessern.

Das Loswahlverfahren will diese „Missstände“ korrigieren. Es wäre zweistufig ausgestaltet: Zuerst soll eine vom Bundesrat bestimmte Fachkommission die fachliche und persönliche Eignung der Bewerberinnen und Bewerber prüfen. Die Amtssprachen müssten dabei am Bundesgericht angemessen vertreten sein. Wenn es mehr Bewerbungen als zu besetzende Stellen gäbe, soll sodann zwischen den qualifizierten Bewerberinnen und Bewerbern das Losverfahren entscheiden. Gemäss Initiativtext könnten die Bundesrichterinnen und Bundesrichter ihr Amt bis fünf Jahre über das ordentliche Rentenalter hinaus ausüben. Das Parlament könnte sie nur abberufen, wenn diese ihre Amtspflichten schwer verletzt haben oder dauerhaft nicht mehr fähig sind, das Amt auszuüben. Anders als heute müssten sie sich keiner Wiederwahl stellen.

Breite Parteienallianz gegen die Initiative

Seit der Gründung des Bundesgerichts im Jahr 1874 ist es lediglich zweimal vorgekommen, dass das Parlament Bundesrichtern die Wiederwahl verwehrt hat. In beiden Fällen aus Altersgründen. Bisher hat das Parlament in der Regel die Bundesrichterinnen und Bundesrichter bei der Wiederwahl also bestätigt.

FDP, Grüne, SVP, SP, Grünliberale und Mitte-Partei setzen sich denn auch gemeinsam für ein Nein zur Justiz-Initiative ein. Im heutigen System berücksichtigt das Parlament neben der fachlichen Eignung, dass die politischen Weltanschauungen, Landesregionen und Geschlechter im Bundesgericht gleichmässig vertreten sind. Ein Losverfahren könnte das nicht sicherstellen. An die Stelle einer demokratischen Wahl träte der Zufall. Zudem gibt es keine Hinweise darauf, dass Bundesrichterinnen und Bundesrichter nicht unabhängig urteilen. Das heutige Wahlsystem ist demokratisch, transparent und hat sich bewährt. Das Losverfahren dagegen würde die demokratische Legitimation des Bundesgerichts „als zentrales Element des Rechtsstaats“, so FDP-Ständerat Andrea Caroni (AR), schwächen. Auch ist keineswegs garantiert, dass der Zufall die geeignetsten Personen zu Bundesrichterinnen und -richtern macht, so sie sich denn überhaupt zur Wahl stellen würden.

Es leuchte auch nicht ein, die Kompetenz für die Wahl der Kommission, die das Losverfahren durchführen solle, dem Bundesrat zu übertragen, sagte der Genfer Nationalrat Nicolas Walder (Grüne). Mit diesem Schritt würden Entscheide von Bundesrichterinnen und Bundesrichtern nicht breiter akzeptiert – im Gegenteil repräsentiere das vom Volk gewählte Parlament den Volkswillen.

Schreckgespenst Mandatssteuer

Richterinnen und Richter zahlen heute – wie die Angehörigen von Regierungen und Parlamenten – freiwillig einen Teil ihres Gehalts an ihre Parteien, den Mandatsträgerbeitrag, auch genannt Mandatssteuer. Diese wird durch das Losverfahren zwar faktisch abgeschafft. Doch unabhängig von der Justiz-Initiative diskutiert das Parlament heute schon ein Verbot der Mandatssteuer für Bundesrichterinnen und -richter.

Möge die Justiz-Initiative am 28. November 2021 an der Urne ein schweres Los haben und durch den Souverän deutlich abgelehnt werden. Deshalb ein überzeugtes NEIN zur unverantwortlichen Revolution der Richterinnen- und Richterwahl! Die dritte Gewalt darf nicht zum Spielplatz einer Lotterie werden.

Weiterführende Informationen:

Information des Bundesamt für Justiz BJ



Markus Hugentobler,
Verbandsmanager Rechtsberatung / Referent

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