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- Bern - Martin Kuonen

Lex Koller: Kein Bedarf Gesetzgebungsmaschinerie anzuwerfen

Lex Koller

Eine unheilige Allianz will den Bundesrat beauftragen, die Lex Koller zu verschärfen. Dies nachdem vor 4 Jahren ein gleichlautendes Projekt aufgrund der vernichtenden Aufnahme im Vernehmlassungsverfahren zurückgezogen wurde. Die damals angefügten Gründe für die Beerdigung der Revision haben auch heute noch ihre Berechtigung. Somit besteht kein Handlungsbedarf.

Von wo wir kommen

Das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland aus dem Jahr 1983 bezweckt „die Überfremdung des einheimischen Bodens zu verhindern“. Wollen Personen im Ausland in der Schweiz ein Grundstück erwerben, brauchen sie eine Bewilligung der zuständigen kantonalen Behörde. Weil Bundesrat Arnold Koller 1997 bei der letzten grossen Überarbeitung dieses Gesetzes federführend war, wird gemeinhin auch von der „Lex Koller“ gesprochen.

Die Lex Koller hat ein bewegtes Leben hinter sich. Regelmässig war sie Gegenstand von parlamentarischen Vorstössen. Teils sollte sie verschärft, teils sollte sie gelockert werden. Und im Jahr 2007 hat sich der Bundesrat für die Aufhebung der Lex Koller ausgesprochen, unterlag damit aber im Parlament.

2017 wollte der Bundesrat das Bundesgesetz über den Erwerb von Personen im Ausland an die heutigen Gegebenheiten anpassen und eröffnete eine Vernehmlassung. Ein Jahr später verzichtete der Bundesrat auf eine Revision der Lex Koller. Er zog damit die Konsequenz aus den eingegangenen Stellungnahmen in der Vernehmlassung. Nur 2 nationale Parteien (SP und Grüne) und 8 Organisationen sprachen sich für die Revision aus. Die Parteien BDP, CVP, FDP, GLP und SVP sowie 151 Organisationen sahen keinen Handlungsbedarf und lehnten die Vorlage rundweg ab.

Unerwartetes Revival

Und nun soll ein paar Jahre später alles anders sein? Darauf deutet zumindest die von der Mehrheit der Kommission für Wirtschaft und Abgaben unterstützte Motion 21.3598 „Änderung des Bundesgesetzes über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland“ des Nationalrats hin. Die Behandlung der Motion ist im Nationalrat für den 27.09.2021 traktandiert.

Verlangt wird mit der Motion nämlich nicht mehr und nicht weniger, als dass der Bundesrat die Lex Koller, die er 2017 in die Vernehmlassung gab, in Form einer Botschaft der Bundesversammlung erneut unterbreitet. Begründet wird dies wie folgt: Obwohl verschiedene Elemente der Revision umstritten seien, wolle man sich nicht im Voraus einer Diskussion verschliessen, sondern die diesbezügliche Diskussion in den parlamentarischen Gremien führen. Schwammiger kann eine Begründung einer 180-Grad-Wende wohl nicht ausfallen…

Keine Wendehälse sind die FDP-Vertreter in der Kommission. Sie beantragen die Motion abzulehnen. Der Sonntagspresse kann entnommen werden, wieso unter anderem die SVP einen Schwenker gemacht hat und in dieser Frage eine Allianz mit den Linken und Grünen geschmiedet hat. Laut dem Fraktionspräsidenten ist für diesen Meinungsumschwung u.a. die nicht dem Volkswillen entsprechende Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative mit ein Grund. Deshalb brauche es jetzt eine Verschärfung der Lex Koller, um die Zuwanderung zu beschränken. Verliert man hier nicht das Ziel aus den Augen? Denn wohl kaum alle Leute, die in die Schweiz kommen, können sich hier Wohneigentum leisten…

Vorlage in der Mottenkiste belassen

Der Bundesrat lehnt die Motion ab. Zu Recht, wie wir meinen. Er erinnert an die damals extern eingeholte Regulierungsfolgenabschätzung, die zum Ergebnis kann, dass es aus ökonomischer Sicht vorteilhafter ist, bei der bisherigen Regelung zu bleiben. Dann verweist er auf die parlamentarische Initiative 21.400 „Bewilligungspflicht gemäss Lex Koller vorübergehend auf Betriebsstätten-Grundstücke ausdehnen“. Die Beratung hätte gezeigt, dass gerade in der aktuellen Lage insbesondere Berggebiete mit ihren touristischen Infrastrukturen auf ausländische Kapitalgeber angewiesen wären.

Die Problematik bei den Ferienwohnungen („kalte Betten“) ist mit dem Zweitwohnungsgesetz viel einschneidender geregelt als mit der Lex Koller. Auch ein Blick in die Statistik ist aufschlussreich: Bei den kantonalen Kontingenten für den Verkauf von Wohnungen an Ausländer gibt es einen Überhang. Seit dem Jahr 2008 werden diese nicht mehr ausgeschöpft. Und seit dem Jahr 2012 werden sogar mehr Wohnungen von Ausländern an Schweizer zurückverkauft als umgekehrt. 2019 betrug der sogenannte Nettozuwachs –152 Wohnungen mit einer Abnahme der Fläche von Wohnungen, die von Ausländern gehalten werden, von mehr als 63’000 m2. Die Mär vom Ausverkauf der Heimat ist somit entlarvt.

Der schweizerische Wohnungsmarkt ist von der inländischen Nachfrage getrieben (Banken, Versicherungen, Pensionskassen, Immobiliengesellschaften etc.). Auch kennt der Immobilienmarkt mit dem rigiden Raumplanungsgesetz, verschärften Regulatorien im Hypothekarmarkt und dem Zweitwohnungsgesetz bereits genügend Einschränkungen. Zudem haben ausländische Kapitalgeber mit ihren Investments dazu beigetragen, neue Arbeitsplätze zu generieren und Wachstumsschübe auszulösen (z.B. Andermatt oder Bürgenstock).

Statistik 2019 Bundesamt für Justiz BJ



Martin Kuonen,
Direktor Centre Patronal Deutschschweiz

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